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Während große Drogerieketten oder Bio-Läden seit längerer Zeit problemlos mit regulären Hanfprodukten wie CBD-Ölen oder Hanftees die Gesellschaft versorgen, häuften sich in Deutschland in der Vergangenheit unnötige Polizeieinsätze gegen Fachgeschäfte und Händler der Branche. Oft waren übereifrige Staatsanwälte und Politiker am Werk und forderten den Eingriff seitens der Staatsmacht.
In den meisten Fällen waren diese Razzien nicht von Erfolg gekrönt, da die folgenden Gerichtsverfahren entweder eingestellt oder seitens der Beschuldigten gewonnen wurden. Dennoch waren die guten Ausgänge der Verfahren in der Regel nicht optimal für die Betroffenen, weil sie zumeist mit großem finanziellen Schaden verbunden waren. Weil das Hanfgewerbe derart von solchen unfairen Schikanen betroffen gewesen ist, veröffentlichte der Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) sogar noch im vergangenen Jahr einen Informationsleitfaden, wie man sich bei einer Polizeirazzia am sinnvollsten zu verhalten habe.
Aktuell hat jetzt ein weiterer betroffener Hanfhändler den erneuten Beweis geliefert, dass die Einsätze gegen Geschäftstreibende in der speziellen Branche nur Verschwendung von Polizeiarbeit und Steuergeldern bedeuten. Nach drei Jahren und einem eingestellten Verfahren rückte die Münchner Staatsanwaltschaft die aus seinem Zentrallager in Baldham (Kreis Ebersberg) zu Unrecht beschlagnahmten Waren wieder heraus. Durch eine fragwürdige Lagerung der Hanfprodukte entstand jedoch ein nicht unerheblicher Schaden in Höhe von bis zu 60.000 Euro.
Keine Überschreitung der THC-Grenzwerte
Grund für den Eingriff seitens der Staatsmacht war offensichtlich die Befürchtung, dass die verschiedenen Produkte aus Hanf den gesetzlich geltenden THC-Grenzwert von 0,2 Prozent überschreiten könnten. Dies stellte sich als falsch heraus, weshalb das Verfahren gegen den Cannabis-Unternehmer Wenzel Cerveny eingestellt worden ist und die beschlagnahmten Waren wieder herausgegeben wurden. Zuvor bestand der Verdacht, Cerveny könnte illegalen Handel mit Cannabis-Produkten treiben.
In 50 Kartons waren jetzt 158 Warenpositionen zur Abholung bereit, die von Helfern mit einem LKW von der Behörde am Münchner Hauptbahnhof abgeholt werden konnten. Klar wurde schnell, dass viele einst für den legalen Verkauf bestimmten Produkte nicht länger gehandelt werden können, da sie laut Geschädigtem nicht fachgerecht gelagert worden waren und die Haltbarkeit während des Verfahrens um mindestens ein Jahr überschritten worden wäre.
Alles sei nun unbrauchbar, weil es falsch behandelt worden ist. Es handelt sich schließlich um Lebensmittel, die maximal zwei Jahre haltbar sind, die Razzia wäre jedoch bereits drei Jahre her, wird Cerveny auf Merkur.de zitiert. Der Warenwert von zirka 60.000 Euro hätte dabei einen Umsatz von bis zu 250.000 Euro erwirtschaften können. Er wolle daher dementsprechend Schadensersatz verlangen.
Fragwürdige Grundlagen für das Einschreiten
Überzeugt zeigt sich der Betroffene, der 14 Filialen seiner Hanf-Kette in Süddeutschland betreibt, dass es keine wirklichen Grundlagen für den Polizeieinsatz – der freundlich und korrekt abgelaufen sein soll – gegeben hätte. Er sieht hierfür Grund genug, da das Verfahren „still und leise“ von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden wist. Es wäre ein Paradebeispiel für Behördenversagen sowie den „völlig unverhältnismäßigen Umgang mit Hanfprodukten“. Einzig Ressourcen würden verschwendet, während man echte Probleme ignoriere. Er frage sich dazu, wer für die Verschwendung der eingesetzten Steuergelder aufkäme.
Dieser Fall müsse als Weckruf verstanden werden, denn es müsse mit der Kriminalisierung legaler Hanfunternehmen endlich Schluss gemacht werden. Solche überzogenen Maßnahmen schadeten nämlich nicht nur den Unternehmern, sondern letztlich auch der gesamten Gesellschaft. Dass dieser Eingriff seitens der Staatsmacht kein Einzelfall, sondern nur ein Tüpfelchen des Problems darstellt, zeigt die Häufigkeit der Razzien, denen sich alleine dieser Hanfhändler ausgesetzt sieht.
Insgesamt fanden in den letzten 60 Monaten rund 27 Durchsuchungen alleine in seinen Geschäften statt. So soll sich der Schaden durch die Beschlagnahmungen in den verschiedenen Läden durch ein Überaufgebot von Reputation schädigender Polizeipräsenz auf mehrere hunderttausend Euro summieren. Fachanwälte für Cannabisrecht bezeichnen Teile der Beschlagnahmungen als rechtlich äußerst fragwürdig – die Behörden sollen sich dagegen jedoch bislang weiterhin recht uneinsichtig zeigen.