Der Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Müller ist vorerst gescheitert. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder am Freitag mitteilte, hat die zuständige Richterin den Antrag als unbegründet zurückgewiesen.
Weil sich der Jugendrichter Andreas Müller öffentlich gegen ein Ende der Cannabis-Prohibition einsetzt, wollte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mithilfe eines Befangenheitsantrags erreichen, dass der Jurist am Amtsgericht Bernau keine Urteile mehr in Cannabis-Verfahren fällen darf. „Wir haben uns aufgrund einer Gesamtschau dieser Publikation und seiner Äußerungen in den Medien dazu entschieden, die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen“, erklärte die Staatsanwaltschaft im November 2020.
Müller beantragte damals, das Verfahren auszusetzen, bis die Verhältnismäßigkeit des Verbots von Cannabis geprüft worden sei. Hätte der Antrag Erfolg gehabt, hätte Müller in Cannabis-Fällen nicht mehr als Richter auftreten können. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Am Wochenende erschien in der Berliner Zeitung ein Interview mit Andreas Müller über die Gefahren der Prohibition: