Einen Auftakt bezeichnet man als den Beginn eines Liedes in der Musik. Es ist der unbetonte Taktteil vor der ersten Hauptbetonung. Diese Bezeichnung wird zwar seit Langem auch für den ersten Tag einer Gerichtsverhandlung verwendet, wenn wir dabei aber an den ersten Tag im Hanfnah Prozess denken, der heute am Amtsgericht in Freiburg stattfindet, dann scheint uns das Wort fehl am Platz.
Hanfnah-Inhaber Tobias Pietsch berichtet von Willkür der Behörden
Über den Ablauf der Razzien in seinen Ladengeschäften und den absurd schwerwiegenden Vorwürfen hatte Tobias Pietsch immer wieder berichtet. Unter anderem war er Teilnehmer des ersten Hanfmagazin Roundtable, unserer Diskussionsplattform im Internet. Auch an der anlässlich des Corona-Lockdowns bedingten digitalen Variante, des Global Marijuana March am 2. Mai, kam er zu Wort. Der 36-Jährige hatte eindrücklich geschildert, dass der Umgang der deutschen Behörden mit einigen Hanfprodukten nichts mit Gerechtigkeit oder dem Schutz der Bevölkerung zu tun hat. Während manche Produkte ignoriert werden, wird bei anderen eine Hexenjagd betrieben. Logisch nachvollziehen kann man das nicht, dennoch beginnt heute der Prozess gegen den Hanfnah-Betreiber.
Gefängnisstrafen nicht ausgeschlossen
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer und können empfindliche Strafen nach sich ziehen, sollte Tobias Pietsch, Gründer und Geschäftsführer der drei Filialen des Hanfnah Shops, in vollem Umfang für schuldig befunden werden. Das Inverkehrbringen von CBD-Hanfblüten und CBD-Hasch über die Theken seiner Geschäfte und via Onlineshop wird ihm zur Last gelegt. Dies entspricht dem Tatbestand des Handels mit Betäubungsmitteln und kann im Falle eines Schuldspruchs mit einer Haftstrafe geahndet werden.
Bis zum Bundesverfassungsgericht?
Pietsch ist von seiner Unschuld überzeugt und die Hanf-Community steht hinter ihm. „Ich glaube nicht, dass so ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen werden kann.“ Davon ist nicht nur Tobias überzeugt. Er will vor dem Freiburger Amtsgericht beantragen, dass auch sein Fall ein Teil der Justizoffensive wird. Diese Justizoffensive möchte das Verbot von Cannabis nach langen Jahren wieder vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich eine Mahnwache postiert und in den sozialen Medien brachte man die Unterstützung mit Posts und Kommentaren zum Ausdruck.
Nun dürfen wir gespannt sein, wie sich der Prozess entwickelt. Sollte diese Geschichte Gerechtigkeit hervorbringen, so können wir im Nachhinein wirklich von einem Auftakt sprechen in dem Sinne, wie die Musik den Begriff versteht – als Beginn von etwas Schönem.