Ein Cannabis Kunstwerk steht in Graz/Österreich vor Gericht. Die FPÖ hat Anzeige gegen das blühende Hanf-Projekt erstattet. Den beiden Künstlern droht nun ein Strafverfahren und das Kunstwerk wurde demontiert. Der Aufgang zum Schlossberg in Graz ist bekannt für seine Altare. Sie bieten Künstlerinnen und Künstlern aller Art Raum, um hier ihre Projekte auszustellen.
Eine Treppe führt mitten durch den Berg, weshalb die Altare auch als Grazer Schlossbergstollen bekannt sind. Ein von der Stadt Graz gefördertes Projekt ist nun ins Visier der Justiz geraten. Zuvor konnten tausende Besucher Hanf beim Wachsen sowie Blühen beobachten. Dabei handelt es sich nicht etwa um Industriehanf, sondern es wurde THC-haltiges Cannabis verwendet. Nach Anzeige der FPÖ stehen die beiden Künstler nun vor Gericht und das Kunstprojekt wurde beschlagnahmt.
Durch eine abgesperrte, transparent beleuchtete Wand war es möglich, sieben Pflanzen dabei zu beobachten, wie sie heranwachsen und schließlich ihre Blüten ausbilden – und das schon in zweiter Generation. Damit sollte nun Schluss sein, als die FPÖ Gemeinderätin Anzeige gegen die Pflanzen erhob. Die Verantwortlichen im Kulturressort der Stadt Graz bekamen wohl kalte Füße, als sie den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft darstellen sollten. Sie gaben an, nicht gewusst zu haben, dass hier richtiger Cannabis wächst, so ihre Begründung. Eine Rückzahlung der Förderung dieses Projektes wurde eingeleitet.
Beiden Künstlern liegt nun ein Strafantrag der Grazer Staatsanwaltschaft vor und ein Gerichtstermin ist in Aussicht.
Das transparente Gewebe zeigt die Schatten von Cannabispflanzen, welche sich scheinbar – durch Ventilatoren – im Wind bewegen. Es geht mir darum, ein Wachstum von Pflanzen unter solch unwirtlichen Verhältnissen zu ermöglichen.
Werner Schimpl
Verstoß gegen Suchtmittelgesetz
Die sieben Pflanzen verstoßen aus Sicht der Justiz gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch die Förderungen für nächste Projekte der beiden Künstler wurden nun gestrichen.
Werner Schimpl, der ebenfalls einige Altarraum-Installation realisiert hat, verteidigt das Cannabis Projekt, das nun von der Justiz gestoppt wurde: „Unsere Installation besteht aus einem Lichtkörper mit zylinderförmiger Außenhaut. Das transparente Gewebe zeigt die Schatten von Cannabispflanzen, welche sich scheinbar – durch Ventilatoren – im Wind bewegen. Es geht mir darum, ein Wachstum von Pflanzen unter solch unwirtlichen Verhältnissen zu ermöglichen. Die Sichtbarkeit der Pflanzen ist nur auf Schatten reduziert, und es wird eine Diskussion über die Pflanze als Rauschmittel im Vergleich mit Alkohol als legitimes, aber gefährlicheres Rauschmittel angeregt.“
Rund um das Kunstwerk liegen und hängen einige leere Glasflaschen, die hier den Alkohol symbolisieren.
Justiz sieht Projekt nicht als Kunst
„Die Tatsache, dass die Anlage durch anerkannte oder bekannte Künstler installiert wurde, macht sie noch nicht zur Kunst“, so die Staatsanwaltschaft. „Es wäre ein Leichtes gewesen, sich auf legale Weise mit der Thematik auseinanderzusetzen“. Beispielsweise hätte Industriehanf verwendet werden sollen, der in seiner äußeren Erscheinung den verwendeten THC-haltigen Pflanzen gleicht. Als weiterer Vorschlag ist das Stichwort Kunststoffpflanze gefallen.
Dadurch wäre jedoch die eigentliche Absicht nicht möglich gewesen, wie bereits oben erwähnt. Die Künstler hatten ein klares Statement – Cannabis als illegale Rauschpflanze im Vergleich mit legalem Alkohol.
Kulturstadtrat ist machtlos
Kulturstadtrat Günter Riegler (ÖVP) sind die Hände gebunden. Ihm tun die beiden leid. Er hofft, dass die harmlose Verwendung der Cannabispflanzen als Minderungsgrund angesehen wird. Schließlich wollten die beiden, das Kraut ohnehin nicht konsumieren.
fotocredit: ©Ulrike Rauch / ©k.ada