Ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Berlin möchte gern im Anschluss an seine Karriere als Jurist nun gern ein Cannabis-Fachgeschäft eröffnen, in Deutschland versteht sich. Dies ist bei aktueller gesetzlicher Situation, in der Cannabis im BtMG unter Anlage I, den verbotenen Substanzen, aufgeführt ist, leider nicht möglich. Die Weltgesundheitsorganisation WHO überdenkt aktuell die Einstufung von Cannabis als gefährliche Droge neu, längst haben sich neue Erkenntnisse verbreitet, denen zufolge Cannabis harmloser ist als der legale Alkohol. Auch die nationale Politik diskutiert, ob das Cannabis-Verbot und die Strafverfolgung von konsumnahen Delikten Sinn ergeben.
Nicht nur der Sinn des Cannabis-Verbots ist fragwürdig, sondern auch die Rechtmäßigkeit
Den Sinn des Verbots zu hinterfragen, ist sicher eine gute Angelegenheit, doch die bessere Frage ist vielleicht, ob dieses Verbot überhaupt rechtens ist. Da Cannabis nach aktuellem Kenntnisstand weniger gefährlich ist als einige der legal erhältlichen Substanzen, muss es aus der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen werden. Diese Meinung vertritt auch der 69-jährige ehemalige Rechtsanwalt Thomas H., und ist bereit, für seine Überzeugung vor Gericht zu ziehen, vertreten von Rechtsanwalt Volker Gerloff.
Da vom Konsum und auch vom Handel unter selbstbestimmten, mündigen Personen keine Fremdgefährdungen ausgehen, verstößt ein Verbot gegen persönliche Grundrechte. Denn das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit ist ein Grundsatz in demokratischen Rechtsstaaten. So sollte es jedenfalls sein. Und darum verklagt Thomas H. nun die Bundesrepublik, vertreten durch das Gesundheitsministerium, und verlangt auf diesem Wege eine Entkriminalisierung und die Legalisierung von Cannabis.
Kann die Cannabis-Klage Erfolg haben?
Am heutigen Mittwoch um 10:30 Uhr hat der Prozess am Berliner Verwaltungsgericht begonnen, den viele Medien bereits zur Kenntnis genommen haben. Für Prognosen über den Ausgang des Verfahrens ist es noch zu früh. Schwer sollte es auf jeden Fall werden, schließlich hat das Bundesverfassungsgericht das Cannabis-Verbot bereits für verfassungsgemäß erklärt und somit legitimiert. Dagegen vorzugehen ist kein leichtes Unterfangen, und die Wahrscheinlichkeit, dass das Verwaltungsgericht die Regierung dazu verurteilt, eine Rechtsverordnung zur Beendigung des Cannabis-Verbots zu erlassen, ist mehr als gering.
Aber es besteht eine reelle Chance darauf, dass das Gericht den Fall aussetzt und ans Bundesverfassungsgericht BVerfG weiterleitet. Dieses hatte, wie erwähnt, zwar das Verbot 1994 für rechtskonform erklärt, doch war dies auch auf unzureichende Kenntnis des verhältnismäßigen Gefahrenpotenzials von Hanf zurückzuführen. Das BVerfG hatte damals der Bundesregierung aufgetragen, die Forschungen und Studien zu verfolgen, und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Dies ist bislang nicht geschehen, und so könnte die Entscheidung über die Legalität von Hanf in Deutschland vor dem Verfassungsgericht anders ausfallen als noch vor 24 Jahren.
Wie kann man die Cannabis-Klage unterstützen?
Für die Klage werden viele Mühen und finanzielle Aufwände anfallen, daher gibt es die Möglichkeit, die Cannabis-Klage auf die eine oder andere Weise zu unterstützen. Informationen hierzu findet ihr auf: cannabisklage.de/die-cannabis-klage-unterstuetzen/
Weiterhin ist es natürlich hilfreich, wenn ihr die Cannabis-Klage selbst, aber auch News-Beiträge, die sie betreffen, in Euren sozialen Netzwerken teilt. Alle Einzelheiten zur Klage an sich findet ihr ebenfalls auf: cannabisklage.de
Wir bleiben für Euch am Ball und hoffen auf baldige und positive Neuigkeiten von der Cannabis-Klage.