Wie der Deutsche Bundestag über seine öffentliche Plattform bekannt gibt, hat sich der Gesundheitsausschuss am Mittwoch, den 15. März, mit zwei Anträgen von Oppositionsfraktionen auseinandergesetzt, die im Zusammenhang mit Cannabis stehen. Die Linke forderte die Entkriminalisierung des Umgangs mit der Pflanze, während die Unionsfraktion sich für einen erleichterten Zugang zu Cannabis als Medizin einsetzt.
Union will mehr Kostenübernahme bei Cannabistherapien
Der Antrag der Union, der die Hürden zu einer Therapie mit Cannabis für Patienten senken soll, kommt für den einen oder anderen sicher überraschend, da die CDU / CSU nicht gerade für ihre cannabisfreundliche Haltung bekannt ist. Die Forderungen dürften aber vielen Patienten aus dem Herzen sprechen. So soll die Therapiehoheit der Ärzte gestärkt und die administrativen Hürden durch die Genehmigungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen gesenkt werden. Zu bemängeln seien lange Wartezeiten und zu häufige Ablehnung von Kostenübernahmeanträgen, so die Abgeordneten.
Unterstützt wird der Antrag der Union unter anderem vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), die sich ebenfalls gegen den hohen bürokratischen Aufwand ausspricht. Der VCA fordert darüber hinaus auch, dass die Cannabismedikation Teil von medizinischen und pharmazeutischen Ausbildungen werden soll. Dem pflichtet auch Johannes Horlemann von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin bei, der die mangelnde Sachkunde bei Ärzten beklagt.
Entkriminalisierung mit Eigenanbau gefordert
Beim Antrag der Linken handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der durch eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Cannabis entkriminalisieren soll. Die Linksfraktion hatte die Forderung nach Entkriminalisierung bereits in der Vergangenheit mehrmals formuliert, die auch innerhalb der Community der Legalisierungsbefürworter sehr laut geworden ist. Würde dem Antrag der Linken entsprochen, so wäre volljährigen Bürgern der Erwerb und der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis gestattet, auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen und die Lagerung der daraus resultierenden Ernte. Das Überschreiten der Mengenbegrenzungen hätte dann Ordnungsstrafen zur Folge.
Viel Zustimmung für den Entwurf der Linken
Den Entwurf der Linken kritisierte der Kriminologe Robin Hofmann der Universität Maastricht als nicht mit EU- und Völkerrecht zu vereinbaren. Die Formulierung im Gesetzestext dürfe im Kontext des Besitzes von Cannabis nicht von einer Erlaubnis, sondern lediglich von einer Straffreiheit sprechen. Außerdem zweifelt der Strafrechtler an, ob bei 30 Gramm noch von einer Geringfügigkeit ausgegangen werden kann, und ob ein Konsument zudem von einem möglichen Dealer zu unterscheiden ist. Hofmann spricht sich daher klar für eine zu bevorzugende, umfassende Legalisierung aus.
Dies unterstützt auch der Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap, da mit der Entkriminalisierung der Schwarzmarkt nicht wirkungsvoll eingedämmt werden könne. Dennoch gab Haucap zu bedenken, dass der Schritt immerhin eine Ersparnis von 1,3 Milliarden Euro für den Strafverfolgungsapparat bedeuten würde. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) zeigt sich grundsätzlich der Entkriminalisierung zugeneigt, verlangt aber eine höhere Präzision in den Formulierungen. Unabhängig von den Details einer Liberalisierung von Cannabis geht der BDK nicht davon aus, dass der Schwarzmarkt ausgetrocknet werden könnte, da er legale Abgabestellen im Preis unterbieten könne.
Angesichts von etwa 180.000 Strafverfahren, die jedes Jahr wegen konsumbezogener Cannabisdelikte betrieben werden, bekennt sich der Deutsche Hanfverband (DHV) klar zur Entkriminalisierung, ebenso der Suchtforscher Heino Stöver, der sie als schnell zu vollziehenden Zwischenschritt auf dem Weg zur Legalisierung begrüßen würde. Dies würde viel Schaden von Einzelnen, aber auch von der Gesellschaft als Ganzes abwenden.