Düsseldorf – (ÄkNo) Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt eine Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten ab. Die Delegierten des „rheinischen Ärzteparlaments“ forderten die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften auf eine „erweiterte Verordnungsfähigkeit standardisierter und in kontrollierter Dosis einsetzbarer cannabinoidhaltiger Rezeptur- und Fertigarzneimittel und deren Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu beschränken“.
Keine Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten
Übersichtsarbeiten zeigten durchaus einen Nutzen standardisierter und in kontrollierter Dosis einsetzbarer cannabinoidhaltiger Rezeptur- und Fertigarzneimittel, zum Beispiel bei der Behandlung von Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose, bei Übelkeit und Erbrechen durch Zytostatika oder bei chronischen Schmerzen, begründeten die Delegierten heute (Samstag, 19. März) in Düsseldorf ihre Haltung. Dagegen fehle für den medizinischen Einsatz von „Medizinal -Cannabisblüten“ (Medizinal-Hanf) eine ausreichende Evidenz.
Bei Rückfragen:
Horst Schumacher
Pressesprecher der Ärztekammer Nordrhein
Mail: pressestelle@aekno.de
Fehlende Evidenz?
Soll ich lachen oder weinen? Ganz klar ist dies ein Armutszeugnis für die Weißkittel. Da gibt es doch etwas, womit der Patient sich besser auskennt als der Arzt, nämlich die Dosierung. Tatsache ist wohl, dass man schwer die richtige Dosierung beschreiben kann, da sie der Einzelne finden muss. Ich würde es mit Alkohol vergleichen wollen. Man sagt, von einem Bier ist man nicht betrunken, aber trinkt eine zierliche Frau auf nüchternen Magen etwas, dann kann sich das eine Glas Bier sehr stark bemerkbar machen. Des Weiteren ist zum Beispiel auch bei Schmerzpatienten die Schmerzintensität ausschlaggebend. Da die Schmerzstärke sich stetig ändert, ändert sich auch das Konsumverhalten und somit die Dosierung.