Seit März 2017 ist Cannabis in Deutschland zu medizinischen Zwecken verschreibungsfähig. Viele bürokratische Hürden stehen jedoch im Weg und Patienten müssen zuvor eine ganze Reihe von für sie unwirksame Medikamente genutzt haben, um von Ärzten das natürliche Heilmittel verschrieben zu bekommen.
In München soll ein Mediziner dies umgangen und Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis für die Zahlung von circa 150 Euro ohne Untersuchung und Diagnose ermöglicht haben. Zwischen 2017 und 2018 soll der Arzt damit 47.700 Euro als Reingewinn verdient haben, wie das Landgericht München feststellte und nun einforderte. Der 68-jährige Arzt wurde aus diesem Grund nun zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln verurteilt.
Schuldig in 539 Fällen
Nachgewiesen wurde dem praktizierenden Arzt, dass er für „eine Untersuchung und ordnungsgemäße Diagnosestellung“ in seiner Praxis gar nicht genügend ausgestattet gewesen ist. Der heute 68-Jährige legte dazu ein Geständnis ab. Er soll sich mit den potenziellen Hanfpatienten auch nicht in seiner Praxis getroffen, sondern die „Deals“ in Cafés und Restaurants abgeschlossen haben. Neben der Erstzahlung zwischen 120 und 150 Euro für die erste Verschreibung soll er 60 Euro für jede Folgeschreibung verlangt haben. Zusätzlich besaß der Mann eine Pistole, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß.
Berufsverbot die Folge
Die Schuldeinsicht, das Geständnis und die widerstandslose Übergabe der Schusswaffe wurden von dem Gericht als strafmildernd gewertet. Dennoch muss der übereifrig arbeitende Cannabis-Doktor jetzt hinter Gittern. Dreieinhalb Jahre lang. Ihm wird vorgeworfen, dass er seine „Pflichten als Arzt grob verletzt“ habe, weshalb auch die Arbeit als Arzt nicht länger ausgeübt werden darf. Der Angeklagte verzichtete jedoch schon freiwillig auf seine Approbation, um wohl nicht erneut in Versuchung zu kommen, mit dem wichtigen – wenn auch nicht perfekten – Medizinalhanf Gesetz in Deutschland bare Münze machen zu können.