Als Schlafapnoe bezeichnet man das wiederholte kurzzeitige Aussetzen der Atmung des Schlafes. Während Atmen ein normalerweise unbewusster Vorgang ist, besonders während der Schlafphase, scheint genau dieser Mechanismus bei einer Schlafapnoe gestört zu sein. Es kann für Sekunden oder sogar Minuten, zu einem wiederholten Versagen der Atmung kommen.
Durch die daraus resultierende mangelnde Sauerstoffversorgung kann die Schlafqualität erheblich leiden. Auch am Tag danach kann sich dies durch Erschöpfung bemerkbar machen. Im schlimmsten Fall kann Schlafapnoe weitere Erkrankungen mit sich bringen, wie Bluthochdruck und weitere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Es gibt auch Hinweise darauf, dass durch die Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff, eine Degeneration der weißen Substanz gefördert werden kann und das Risiko für Alzheimer steigt.
Die Ursachen sind bis heute nicht genau bekannt. Es gibt einige Risikofaktoren, wie angeborene Veränderungen in den Atemwegen oder Übergewicht. Die schulmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten sind begrenzt und umfassen in der Regel konservative Therapieansätze, wie das Tragen von bestimmten Masken oder Schienen. Nun gibt es vielversprechende klinische Studien, die belegen, dass THC die Problematik deutlich verbessern kann.
Wirkung lange bekannt
Bereits im Jahr 2013 wurde von einem Team der pharmakologischen Universität in Chicago, an 17 freiwilligen Patienten eine Studie durchgeführt, welche die Wirksamkeit belegte. In dieser Studie wurde THC in Form von Dronabinol in oraler Form verabreicht. Es wurden 17 freiwillige Testpersonen ausgewählt, die an einer deutlichen Schlafapnoe litten. Das Kriterium für die Diagnose einer deutlichen Schlafapnoe, ist der sogenannte Baseline Apnoe Hypopnoe Index, kurz AHI. Um diesen Wert zu erhalten, summiert man während einer Schlafstunde alle Hypopnoen und Apnoen. Von einer Hypopnoe spricht man bei einer Reduktion der Sauerstoffversorgung ab 30 %, während eine Apnoe ein Versagen des Atemflusses um mehr als 80 % bezeichnet.
Ab einem Wert von 15 derartigen Aussetzern während einer Schlafphase, spricht man von einer mittelschweren Schlafapnoe. In dieser Studie wurden 17 Teilnehmer ausgewählt, die zuvor eine Woche in einem Schlaflabor überwacht wurden und einen AHI-Wert von mindestens 15 aufwiesen. Für die folgenden 3 Wochen erhielten diese Testpersonen Dronabinol in Form von Kapseln. Es wurde mit einer Initialdosis von 2.5 mg pro Tag begonnen, die in den Folgetagen, je nach AHI-Wert und individueller Verträglichkeit, auf bis zu 1x täglich 10 mg gesteigert wurde. Das Dronabinol wurde jeweils eine halbe Stunde vor dem Schlafengehen eingenommen.
Nach Abschluss der dreiwöchigen oralen Gabe wurde bei allen Teilnehmern ein signifikant niedrigerer AHI-Wert gemessen. Der durchschnittliche AHI-Wert, betrachtet über die gesamte Schlafphase, hatte im Vergleich zum Anfang durchschnittlich um bis zu 28.8 Punkten abgenommen. Gleichzeitig wurde über keine nennenswerten Nebenwirkungen und auch über keine negativen Einflüsse auf die Schlafqualität berichtet.
Der steinige Weg zur klinischen Zulassung
In den Folgejahren kamen klinische Studien, die an deutlich größeren Personengruppen durchgeführt wurden, zu vergleichbaren Ergebnissen. Tests, die an Gruppen von über 70 Patienten durchgeführt wurden, konnten eine vergleichbare Reduktion der AHI-Werte nachweisen. Auch die Phase 2B Studie, die ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Zulassung durch die FDA in den USA ist, wurde bereits 2017 abgeschlossen. In der Phase 2B Studie kam man zu dem Ergebnis, dass der AHI-Wert während der Nacht um durchschnittlich 50 % sinkt, wenn vor dem Schlafen THC in Form von Dronabinol eingenommen wird. Bei der Dosierung orientierte man sich an den Studienergebnissen aus 2013 und wählte nach einer anfänglichen Tagesdosis von 2.5 mg, je nach Schwere und Verträglichkeit, ebenfalls eine Dosis von 1x 10 mg.
Trotz der damals eindeutigen Ergebnisse ist jedoch auch in den USA Schlafapnoe als alleinige Diagnose, bis heute noch keine Indikation um Cannabis bzw. Dronabinol vom Arzt verschrieben zu bekommen. Auch in Deutschland ist die Situation ähnlich zwiegespalten. Schlafapnoe ist noch keine Indikation für medizinisches Cannabis mit Kostenübernahme. Im Jahr 2021 reichte ein 48-jähriger Patient, der an Schlafapnoe und weiteren Schlafstörungen litt, eine Klage ein, da die Krankenkasse sich weigerte, die Kosten für medizinisches Cannabis zu übernehmen.
Die Klage wurde abgewiesen, mit der Begründung, dass konservative Therapieoptionen ebenso helfen würden. Dieses Urteil wurde gefällt, obwohl der Patient betont hatte, dass bei ihm konservative Behandlungsoptionen nicht helfen und lediglich Cannabis Linderung verschafft. Obwohl bekannt ist, dass Schlafapnoe weitere Folgeerkrankungen verursachen kann, die der Krankenkasse Geld kosten, weigert man sich bis heute, die Kosten für Cannabis bei Schlafapnoe zu übernehmen.