Mit der Schmerzinitiative Cannabinoide 2021 will die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. Hürden bei der Verordnung von Cannabinoiden abbauen und die Versorgung von Schmerzpatienten verbessern.
Die Initiative beinhaltet einen Selektivvertrag zwischen der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) und der AOK Rheinland/Hamburg, der den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse ersetzen soll und die Entscheidung für eine Therapie mit medizinischem Cannabis Arzt und Patient überlässt. Teilnehmende Ärzte müssen dafür entsprechend qualifiziert sein. Der bürokratische Aufwand könnte dadurch reduziert werden und Patienten erhielten einen wesentlich schnelleren Zugang zu medizinischem Cannabis.
Cannabis und die darin enthaltenen Wirkstoffe haben das Potenzial, die Lebensqualität von Schmerzpatienten zu steigern. Eine Therapie mit medizinischem Cannabis ist allerdings mit vielen Hindernissen verbunden. Patienten sehen sich einem komplizierten Genehmigungsverfahren der Krankenkassen gegenüber, das eine gewisse Zeit benötigt und nicht selten in einer Ablehnung endet. Ungefähr ein Drittel aller Anträge werden laut DGS abgelehnt.
Hürden abbauen, Versorgung verbessern
Die Gründe für eine Ablehnung können unterschiedlich sein. Zu den häufigsten Begründungen zählen unterschiedliche Bewertungen der Indikationsstellung, nicht ausgeschöpfte Standardtherapien und Fehler bei der Antragstellung. Vielen Ärzten fehle zudem die Erfahrung im Umgang mit Cannabinoiden.
Die Schmerzinitiative Cannabinoide 2021 soll dabei helfen, diese Hemmungen bei der Verordnung abzubauen, die Qualität der Behandlung zu verbessern und Mediziner dementsprechend zu schulen. „Patienten mit schwer- oder unkontrollierbaren Symptomen sollen eine Cannabistherapie kurzfristig und unbehindert erhalten können“, sagt DGS-Präsident Dr. Johannes Horlemann.
Selektivvertrag als Grundlage
Im Zentrum des Projekts steht ein Programm, das von Bundespolitikern der Großen Koalition, der AOK Rheinland/Hamburg, Grundlagenforschern und DGS-Vorstandsmitgliedern verabschiedet wurde. Dazu gehört ein Selektivvertrag zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der DGS, der zur Mitte des Jahres 2021 in Kraft treten und den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse ersetzen soll.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Vertragsärzte über ein 20-stündiges, speziell entwickeltes Lehrprogramm qualifizieren. Die Vertragsärzte erhalten Weiterbildungen in den Bereichen Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide. Suchtmedizinische Aspekte, Nebenwirkungen und Kontraindikationen sind ebenfalls Teil der Weiterbildung. Sie müssen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und sich einmal pro Jahr neu zertifizieren lassen.