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Nachdem zum 10.03.2017 die neuen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit medizinischem Hanf in Kraft getreten sind, haben sich sicher viele, die Schmerzen und andere Leiden bisher unbürokratisch und tendenziell illegal selbst mit Gras therapierten, gefragt, ob für sie nun der Weg in die Legalität durch den Arzt frei würde.
Dass diese Menschen bei ihren Bemühungen so einige Hürden zu überwinden haben, muss nicht weiter erklärt werden. Unzählige Medienbeiträge zeichnen hier ein deutliches Bild eines langen, beschwerlichen Weges zum Rezept, zum Medikament und schließlich zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
In der medialen Präsenz ist ADHS vermutlich diejenige Diagnose, die am häufigsten als Begründung für den Erhalt eines Cannabis Rezepts auftaucht. Es ist, wenn überhaupt, schwer, einem Patienten ADHS nachweislich zu bescheinigen, aber auch schwer, das Gegenteil zu beweisen. Somit ist das Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom sicher auch die Indikation, die am häufigsten für den Erhalt des Rezepts durch gesunde Menschen missbraucht wird, scheinbar geradezu ein Trend. Deswegen wird mittlerweile die Kostenübernahme von den Kassen zunehmend abgelehnt.
Etwas anders ist die Situation bei vielen chronischen Leiden. Meist liegen für diese konkrete und evidente Befunde vor. Im häufigen Fall von Schmerzen in der Wirbelsäule oder in Gelenken können Röntgenbilder oder andere Aufnahmetechniken eine Art „mechanischen“ Schaden aufzeigen und somit sichtbaren Nachweis liefern.
In der Regel ist hier auch das Belegen von andauernden Beschwerden nicht so schwer möglich, denn Menschen, die aufgrund solcher Leiden chronische Schmerzen empfinden, sind Stammgäste bei ihren Ärzten, solange die Suche nach der Ursache andauert und auch danach, wenn sie noch keine funktionierende Therapieform für sich gefunden haben. Dadurch entstehen normalerweise in regelmäßigen Abständen Aufnahmen der erkrankten Körperteile. Diese stellen deutlich dar, dass das Problem über längeren Zeitraum besteht.
Diagnosen wie Migräne, bei welchen die Ursachenfindung beinahe unmöglich scheint, sind hier deutlich schwieriger zu belegen.
Welcher Natur der Schmerz auch immer sein mag oder woher auch immer er rührt, wichtig ist, dass ein Arzt sich damit auseinandergesetzt hat, die Krankheit diagnostiziert und das Rezept ausstellt. Dies war in dem Fall der Weg zum Privatrezept, welches den Patienten meist vor immense Kosten stellt, je nachdem, welche Dosis ihm verordnet wird.
Die Übergangsphase von Privatrezept auf Kassenrezept
Dies ist zwar problematisch, aber es kann in einer Übergangsphase gut oder notwendig sein, den Weg über das Privatrezept zu gehen. Denn zunächst einmal ist es einfacher einen Arzt zu finden, der auf Privatrezept verschreibt, da der dann kaum bürokratischen Aufwand mit dieser Verschreibung haben wird.
Als nächster Grund sind das Finden von Sorte und Dosis zu nennen. Solange diese beiden Dinge nicht feststehen, ist von der Antragsstellung bei der Krankenkasse eher abzusehen, denn die Übernahme wird für eine bestimmte Menge eines bestimmten Präparates gewährt. Die Antragsprozedur müsste folglich nach Änderungen in der Verordnung wiederholt werden.
Dritter Grund sind der Hausarzt und die Krankenkasse. Wenn man dauerhaft medizinisches Cannabis erhalten will, und dies mit Kostenübernahme durch die Kasse, ist es langfristig Euer Hausarzt, der die Rezepte ausstellen soll, aber das erste Rezept sollte am besten von einem Facharzt ausgestellt sein. Ganz einfach darum, weil eine schwerwiegende Erkrankung in der Regel durch Facharztdiagnose festgestellt oder zumindest bestätigt wird, und dieser somit auch die Therapie festlegen soll.
Viele Hausärzte würden Folgerezepte ausstellen und die Therapie mit Cannabis fortführen, wenn diese vorher durch einen Facharzt eingeleitet wurde. Ein Erstrezept ist beim Hausarzt deutlich schwerer zu bekommen. Und auch die Krankenversicherung tut sich leichter einen Antrag zu genehmigen, in welchem die Diagnose einer schwerwiegenden Erkrankung und die Behandlungsempfehlung durch einen Facharzt gegeben sind.
Eine gute Vorbereitung ist in jedem Fall Gold wert und wird, insofern eine Indikation vorliegt, für die sich Cannabis als Medizin eignet, über den Erfolg der Bemühungen um ein Rezept entscheiden. Wer sich zum Beispiel online erkundigt, ob für seine Krankheit bereits vor dem neuen Gesetz Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, oder ob es Studien und Erfahrungen zu den Wirkungen von Cannabis bei seiner Diagnose gibt und welche Sorten dafür verschrieben werden, hat klare Vorteile, primär beim Arzt.
Denn offensichtlich hat, wer sich bereits eine Weile selbst mit Cannabis behandelte, sich daran gewöhnt, durch die Strafverfolgung in Deutschland in eine kriminelle, unseriöse Ecke gedrängt zu sein, und sieht sich selbst teilweise so.
Über gute Recherche und Vorbereitung kann man einerseits sich selbst klarmachen, dass es hier um einen Anspruch gegenüber dem Gesundheitssystem geht, der genauso wie jede andere medizinische Behandlung gerechtfertigt werden kann. Andererseits wird man so auch den Instanzen, denen man mit seinem Anspruch gegenübertritt, Arzt oder Versicherung, die Ernsthaftigkeit seines Anliegens besser vermitteln können.