Im Jahr 2014 gewann der bekannte Hanfpatient Günter Weiglein getrennt zu zwei weiteren Klägern, bei insgesamt fünf Einzelfallentscheidungen, in Köln und durfte nach Richterspruch seinen Patienteneigenanbau für die Selbstversorgung beginnen. Aber nur, weil er ungenügend versorgt wird und es nicht einmal bezahlen kann, weil ein gesicherter Anbau möglich ist. Jedoch ging die BfArM in Berufung und bislang darf kein deutscher Hanfpatient sich über einen Patienteneigenanbau legal selbst versorgen. Bevor dieser Rechtsstreit entschieden sein wird, will man die Apothekenabgabe über die Kassen finanzieren, zumindest theoretisch.
Patienten dürfen nicht selbst anbauen
Weiterhin müsste man hohe Hürden nehmen, um per Ausnahmegenehmigung aus Apotheken Medizinhanf beziehen zu dürfen. Zweitens können diese nur das liefern, was sie selbst einkaufen können. Eine lückenlose Versorgung aller Patienten klappt bereits seit Jahren nicht.
Ein Totschlagargument gegen den Patienteneigenanbau ist der medizinische Gebrauch. Dieses wäre nur mit standardisierten Produkten möglich. Selbst wenn der Patient immer die gleiche Sorte anbaut oder sogar immer die gleichen Stecklinge verwendet, können die Wirkstoffgehalte in der Ernte schwanken. Möglicherweise ist sogar an der gleichen Pflanze in den oberen, pralleren, Blüten mehr THC als in den unteren? Der Patient kann nicht einfach vorsichtig den ersten Kopf von seiner neuen Ernte rauchen, um es für sich selbst einzuschätzen, ob er von diesem Schwung etwas knapper oder üppiger dosiert, um seine Wunschwirkung zu erlangen.
Der Patient hat in der Regel nicht studiert und ist zudem krank. Er ist schlichtweg zu dumm dafür und muss einen Weißkittel an seiner Seite dulden, der ihn wie ein Kleinkind bevormundet! Viele der Patienten sind derart dumm, dass sie nicht mal wissen, wie es ihnen geht und es sich sagen lassen müssen.
Einige der Patienten können noch denken und denken sich so einiges. „Kann die Pharma verdienen, kann man mich hoch dosieren, bis ich nicht mehr leben will und die Organe fast versagen? Kann die Pharma nicht verdienen, darf ich es nicht einfach so nehmen, selbst wenn es für die Organe unbedenklich ist, ich mich wohler fühle und es sogar produziere und somit selbst bezahle!“
Wie man den Patienteneigenanbau standardisiert
Wie bereits erwähnt kann es nicht ausgeschlossen werden, dass selbst an der gleichen Pflanze in einer Blüte eine geringfügig andere Wirkstoffkonzentration als in der anderen ist. Wer eine stabile Sorte wählt oder einmalig eine Mutterpflanze zieht und von dieser über Jahre immer die gleichen Stecklinge verwendet, kann unter praktisch gleichbleibenden Anbaubedingungen fast immer die gleiche Qualitätsstufe ernten. Es mag geringfügige Wirkstoff- und Qualitätsschwankungen geben. Diese sind jedoch nicht erheblich. Dieses wäre bei anderen medizinisch genutzten Pflanzen von Jahr zu Jahr ebenfalls üblich.
Wer jetzt z. B. ca. 5 Gramm am Tag braucht und alle drei Monate von einer 600 Watt Lampe ca. 400 bis 600 Gramm erntet, Geschick auch weniger, kann diesen Patienteneigenanbau einfach standardisieren. Er kann einfach die ganze Erntemenge zum Apotheker bringen, der sie durch die Grobmühle gibt und mischt. Dann wird einmalig der Wirkstoffgehalt ermittelt, um alles in Wochenrationen einzuschweißen und gegebenenfalls sogar noch für den Patienten einzulagern.
Der Patient könnte auch alles selbst machen und würde nur eine Probe durch den Apotheker mit entsprechendem Gerät prüfen lassen. Es kann auch auf Pestizidrückstände, Schimmelsporen usw. geprüft werden. Sollte doch eine ganze Ernte vernichtet werden müssen, sollte der Patient immer 6 Monate überbrücken können.
Wenn es mal etwas schwächer oder stärker ist, kann ein Weißkittel dem Patienten wie immer vor den Kopf schauen, um ihm den richtigen Umgang mit seinem eigenen Weed zu erklären. Sollte wirklich einmal alles verschimmelt oder mit Pestiziden verseucht sein, kann der Patient alles schnell vernichten. In den eingeschweißten Beuteln kann alles gut lagern, um wirklich von Ernte zu Ernte immer frisches Weed zu haben. Der Patienteneigenanbau kann somit mit ganz geringem Aufwand standardisiert werden, damit er medizinisch genutzt werden kann.
Standardisiert heißt nicht, dass immer x% davon und y% vom anderen Wirkstoff enthalten sind. Standardisiert bedeutet, dass eine ganze, aber begrenzte Menge den Wert x% von dem einen und y% von dem anderen Wirkstoff enthält. Dann kann man damit sicherer umgehen.
Patienteneigenanbau – Ernte nur standardisiert verwendbar?
Jugendschutz und der Schutz von Fremdpersonen ist sehr wichtig und deswegen wäre es vielleicht richtig Outdoor und im Gewächshaus oder unter Dach nur in geschützten Situationen anbauen zu dürfen. Aber solange die Jugend geschützt ist und keine Fremdpersonen gefährdet werden, sollte man dem Kontroll- und Verbotswahn unserer abendländischen Kulturlandschaft mal einen Riegel vorschieben. Jeder sollte für sich selbst tun und lassen dürfen, was auch immer er möchte, solange dadurch andere nicht zu Schaden kommen.
Wenn ein Patient oder Konsument gesichert Marihuana für den Eigenbedarf anbauen möchte und kann, sollte nicht nur der Patienteneigenanbau ermöglicht werden. Dass dieses Marihuana nicht standardisiert wäre und man es medizinisch nicht verwenden könne, sind doch wie gewohnt nur Verbotsargumente, mit denen allen Außenstehenden der ganze anmaßende Bevormundungsschwachsinn plausibel erklärt werden soll. Bei genauerer Betrachtung macht all das jedoch keinen Sinn, sondern ist absurder Schwachsinn. Der Patienteneigenanbau ist für die medizinische Versorgung des Patienten 100-fach besser als seinen Medizinhanf in der Apotheke nicht kaufen oder bezahlen zu können. Auch Patienten haben ein Recht auf Leben und dürfen nicht schon automatisch durch ihre Erkrankung als Mensch zweiter Klasse persönlich und materiell ruiniert sowie entmündigt sein.