Bereits im Jahr 2016 sollte eigentlich Marihuana auf BtM Rezept verschreibungsfähig werden. Die Amtsmühlen laufen langsam, wir hoffen alle, dass es 2017 etwas wird. Am 24.09.2016 führten wir auf dem Hamm e. V. Sommerfest ein Interview mit Deutschlands führenden Fachmediziner für Cannabis Arznei, Dr. Grotenhermen. Es ging hierbei ganz allgemein um Hanf und, wie es sein wird, wenn er auf BtM Rezept erhältlich ist. Laut Grotenhermen wird das eine erhebliche Verbesserung darstellen.
Das Cannabismedizingesetz ist auf dem Weg, das Marihuana auch
Viele Ärzte würden ihren Patienten gerne mit Cannabis Arznei helfen, sind jedoch unkundig oder schrecken davor zurück, einen Ausnahmeantrag nach § 3 Abs. 2 BtMG auszuarbeiten und an die BfArM zu stellen. Arzneimittel per BtM Rezept zu verschreiben wäre jedoch alltäglich und die Hemmschwelle wird sehr niedrig für die willigen Ärzte liegen, auch Marihuana auf BtM Rezept zu verschreiben. Dennoch werden nicht sofort zehntausende Patienten sich per BtM Rezept Marihuana verschreiben lassen, wenn die Entwicklung ähnlich wie in Israel verlaufen wird. Hier waren es zuerst nur Hunderte und die Strukturen konnten sich aufbauen, mit denen inzwischen ca. 25.000 Patienten Marihuana erhalten. Deswegen ist Herr Grotenhermen zuversichtlich, dass die Patienten nicht ständig vor leer gekauften Apotheken stehen werden, wie es bislang häufiger passierte, da inzwischen nicht mehr nur aus den Niederlanden, sondern auch aus Kanada und künftig auch anderen Ländern importiert und auch in Deutschland produziert wird.
Das schnelle Interview mit vielen Fragen findet sich hier, Herr Grotenhermen kann vieles besser und kompetenter erklären.
Wie funktioniert das mit Marihuana auf BtM Rezept?
Viele Arzneimittel bringen eine enorme Suchtgefahr mit, zu benennen wären Opiate und Benzodiazepine. Der Zugang soll für die ausgesuchten Patienten möglich sein, für andere jedoch nicht. Deswegen wird neben den apothekenfreien, apothekenpflichtigen und rezeptpflichtigen Medikamenten auch eine Gruppe von besonders suchterzeugenden Medikamenten nur mit einem BtM Rezept verschrieben. Die Sicherheitshürden liegen also etwas höher, es ist jedoch in Arztpraxen eine ganz alltägliche bürokratische Prozedur. Neben Opiaten oder Benzodiazepinen sind auch viele andere Medikamente, auch gegen ADHS, in dieser „BtM Rezept“ Gruppe.
Im direkten Vergleich zu diesen Medikamenten ist Marihuana eher ungefährlich, kann jedoch auch eine Sucht auslösen. Inwieweit der Konsument vielleicht auch Patient ist und das Marihuana medizinisch konsumiert, sei dahingestellt. Viele Konsumenten wissen nicht, dass sie medizinisch konsumieren. Und wenn man es medizinisch benötigt, dann ist das mit einer Sucht schnell zu verwechseln. Genauso würde man auch einem Diabetiker sein Insulin nicht entziehen, wenn er es mehrfach täglich verwendet oder sich sonst mehr als nur unwohl fühlt.
Werden die Kassen zahlen?
Jetzt haben wir viele Fragen, da wir gewohnt sind, dass Änderungen, die der Öffentlichkeit als „humane Verbesserung“ verkauft werden, nur weitere Mogelpackungen sind, mit denen es mitunter sogar schlechter als vorher wird. Einige Patienten äußern ihre Bedenken sogar öffentlich, dass auch mit dem Marihuana auf BtM Rezept eigentlich nichts besser wird. Herr Grotenhermen sieht das anders. Er geht auf die Frage nicht richtig ein, ob die Kassen all diese BtM Rezepte auch erstatten oder sich um den Großteil herumdrücken werden. Aber auch das wäre schon einmal besser als zuvor.
Kriminell oder insolvent?
Im Vertrauen erklärte ein Patient mit Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG in einer ganz anderen Unterhaltung, dass er die ganzen Patienten nicht versteht, die ihr ganzes Vermögen in die Apotheke tragen, bis sie in die Schuldenfalle laufen und insolvent sind. Man könne doch auch einen m³ Marihuana für seinen Eigenkonsum anbauen und seine materielle Existenz bewahren. Er würde doch lieber kriminell als insolvent sein. Als Patient kann er immerhin vor Gericht auf Notstand plädieren.
Sollten die Ärzte Marihuana auf BtM verschreiben, die Kassen zahlen jedoch einen Großteil davon nicht, dann würde sich für viele Patienten wieder diese Frage stellen, ob sie lieber kriminell oder insolvent wären. In jedem Fall sollten all diese Patienten, die sich direkt für die „Kriminalität“ entscheiden, dennoch zum Arzt gehen und sich regelmäßig ein BtM Rezept ausstellen lassen, welches sie auch einlösen und die Quittungen bewahren. Wer wirklich einmal vor dem Richter steht, hat den Arzt im Rücken, der einem die Notwendigkeit der Marihuana Therapie bescheinigt. Denn sonst würde er doch kaum BtM Rezepte ausstellen und eine Stabilisierung vom Gesundheitszustand des Patienten feststellen können.
Das ist bereits heute die Vorgehensweise, dass viele Patienten wegen ihres Notstandes nur einen Teil von ihrem Bedarf aus den Apotheken und den Großteil aus anderen Quellen beschaffen. Deswegen wäre die Kassenübernahme so wichtig, da nur mit dieser garantiert werden kann, dass unkundige und schlecht vernetzte Patienten nicht ständig minderwertiges Marihuana vom Schwarzmarkt verwenden.