Not macht erfinderisch! Das ist nicht nur eine bekannte Redewendung, sondern schlichtweg die Wahrheit, wie der Mensch immer wieder bei der Bewältigung von problematischen Situationen zeigt. Auch das Cannabis-Verbot und die vielfältigen Arten und Weisen, wie die Bevölkerung sich damit arrangiert, ist ein hervorragendes Beispiel dafür. Zum einen hat man sich mit zahlreichen Produkten aus Nutzhanf so weit wie möglich an die Grenze des Legalen herangepirscht, und sich manchmal auch in den gesetzlichen Graubereich hinein gelehnt. Zum anderen wird auch gern versucht, den durch den Konsum von THC-Cannabis hervorgerufenen Rausch mit anderen Mitteln erzeugen zu können. Deswegen tauchen immer wieder diverse synthetische cannabinoidhaltige oder andere cannabisähnliche Produkte auf und machen mitunter Schlagzeilen mit unerwünschten oder viel zu heftigen Wirkungen, die die Konsumenten manchmal stark unterschätzen. Doch es gibt auch Cannabinoid-Substanzen, die sich erfolgreich verbreiten und nicht durch negative Meldungen auffallen. Eines davon ist HHC.
Die meisten assoziieren CBD mit dem Gedanken an ein Cannabinoid, das ohne Bedenken eingenommen werden kann und das sich daher in unserer Gesellschaft einen festen Platz sichern konnte. CBD ist gut für die Gesundheit und ruft keinen Rauschzustand hervor. Viele Menschen schätzen das, doch manch einer würde sich doch gerade diese psychoaktiven Effekte bei einem legalen Cannabinoid-Produkt wünschen. Kann HHC diesem Wunsch Rechnung tragen? Was ist HHC, ist es natürlich oder synthetisch? Diesen Fragen wollen wir nun ein wenig auf den Grund gehen.
Was ist HHC? Die chemischen Eigenschaften, die Herkunft und der Vergleich zu THC
HHC ist die Abkürzung für Hexahydrocannabinol. Der IUPAC Name lautet: (6aR,10aR)-6,6,9-trimethyl-3-pentyl-6a,7,8,9,10,10a-hexahydrobenzo[c]chromen-1-ol
HHC ist ein hydriertes Derivat von Tetrahydrocannabinol, bei dem der Cyclohexly-Ring an allen Positionen H-Atome aufweist. Da dadurch eine oxidationsfreudige Doppelbindung weniger vorhanden ist, ist sie wesentlich stabiler als THC. In reiner Form hat HHC eine dem THC bzw. Dronabinol sehr ähnliche Konsistenz und Farbe. Es ist hellgelb und bei Raumtemperatur fest bzw. hoch viskos mit harziger Konsistenz. Für die Verarbeitung muss es gleich wie Dronabinol auf ca. 70 Grad erhitzt werden, wodurch die Viskosität abnimmt und es tropfbar wird, was wiederum das Einwiegen erleichtert. Durch die höhere Stabilität ist es dabei weniger oxidationsanfällig, wobei sich die Farbe durch längere Sauerstoff- oder UV-Lichtexposition ins Bernsteinfarbene verändert.
In manchen Teilen der Cannabispflanze kommen ganz geringe Mengen von HHC natürlich vor, doch für die Herstellung von HHC-Produkten im industriellen Maßstab wird die Substanz aus anderem Cannabinoiden gewonnen. Im Vergleich zu anderen vermeintlich cannabisähnlichen Produkten ist HHC also nicht vollständig synthetisch, sondern hat auch einen natürlichen Hintergrund.
Ähnlich wie THC bindet auch HHC an den CB1-Rezeptor, allerdings hat es generell eine schwächere Affinität zu dem Rezeptor, wodurch der berauschende Effekt von HHC milder ausgeprägt ist als bei THC. Aus pharmazeutisch-medizinischer Sicht besitzt HHC durch die höhere Stabilität, die mildere psychotrope Wirkung und die zu erwartende gute Verträglichkeit ein hohes therapeutisches Potenzial.
Ist die Wirkung von HHC mit Cannabis vergleichbar?
Da HHC ein Cannabinoid ist, verwundert es kaum, dass es über Wirkungseigenschaften verfügt, die auch von Cannabis bekannt sind? Es ist dazu in der Lage einen deutlich wahrnehmbaren Rausch hervorzurufen, der mit Cannabis-typischen Ausprägungen einhergehen kann, so zum Beispiel können eine Stimmungsaufhellung, Lachen und euphorische Gefühle, aber auch Hungergefühle oder Müdigkeit die Folge des Konsums von HHC sein. Die Wirkung kann folglich als bewusstseinsverändernd bezeichnet werden. In Erfahrungsberichten von Konsumenten wird der HHC-Rausch im Vergleich zu THC als klarer und milder beschrieben, sodass man trotz signifikanter Rauschwahrnehmung gleichzeitig noch sehr gut am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne sich unwohl zu fühlen. Die Wirkung von HHC ist bis heute noch nicht abschließend erforscht, daher ist es nicht wirklich möglich über die Stärke und Wirkungsdetails zuverlässige Aussagen zu treffen.
Der rechtliche Status von HHC
Dass HHC von Natur aus auch in Nutzhanfpflanzen vorkommt, spricht dafür, dass das Cannabinoid legal sein könnte. Doch ganz so einfach ist es leider nicht, denn es gibt auch Gründe dafür, die HHC die Legalität absprechen können. Aus den folgenden Gründen könnte HHC unter das NPSG (Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz, DE) oder das NPSV (Neue-Psychotropen-Substanzen-Verordnung, AT) fallen. Im Detail wollen wir die Situation in Österreich etwas näher beleuchten, doch auch in Deutschland und anderen Ländern ist der rechtliche Status von HHC vergleichbar schwer einzuschätzen:
a) HHC entspricht dem Sinn des NPSG oder der NPSV (Die Bezeichnungen NPSG und NPSV können äquivalent verwendet werden), da es sich dabei um eine psychotrope Substanz handelt, die eine enge Strukturverwandtschaft mit einer im Betäubungsmittelgesetz (BtMG, DE), bzw. in der Suchtgiftverordnung (SV, AT), beschriebenen Substanz (THC) aufweist.
b) Es ist eindeutig ein Cannabinomimetikum, da es an die gleichen Rezeptoren bindet wie THC und andere Cannabinoide.
HHC ist kein Isomer des THC, weil es wie oben erwähnt zwei zusätzlichen Wasserstoffatome besitzt:
Die Suchtgiftverordnung schließt unter Anhang V nur Isomere des THC mit ein. Das NPSG inkludiert aber nicht nur Isomere, sondern auch chem. Strukturverwandtschaft:
In der Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung sind in der Anlage II Z 1 lit. g Tetrahydro-6H-Benzo[c]Chromen-1-ol -Verbindungen gelistet. Dabei handelt es sich um den Grundkörper von THC und HHC.
(Tetrahydro-6H-Benzo[c]Chromen-1-ol -Verbindungen)
Wenn diese Einschätzung zutrifft, ist die Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung, der Erwerb und Besitz in Österreich nur nach Maßgabe einer Bewilligung des Bundesministers für Gesundheit und nur in der von dieser bewilligten Höchstmenge gestattet. Bewilligungen dürfen dann an Gewerbetreibende mit einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften gemäß § 94 Z 32 der Gewerbeordnung 1994 erteilt werden.
Der oben angeführten rechtlichen Einschätzung steht entgegen, dass es sich bei HHC um keine „Neue Psychoaktive Substanz“ (NSPG § 1 Abs. 1 und 4) handelt, da HHC bereits 1947 durch Roger Adams synthetisiert wurde. (2) Außerdem ist HHC ein in geringen Mengen vorkommendes Phytocannabinoid. Auch einige HHC Analoga kommen natürlich in Cannabis vor. Das NSPG definiert „Substanz“ als synthetisch hergestellte Verbindung, wobei HHC ein partialsynthetisches Produkt ist, das vorwiegend durch Hydrierung von Cannabisextrakten hergestellt wird. Die rechtliche Lage ist demnach noch nicht ganz eindeutig, wobei die Hinweise, dass HHC unter die NPSV fällt, überwiegen.
Zum medizinischen Potenzial von HHC
Das potenzielle Einsatzgebiet von HHC deckt sich weitgehend mit jenem von Dronabinol, das derzeit am häufigsten in der Schmerz- und Krebstherapie Anwendung findet. Dronabinol wird unter anderem als Antiemetikum (Brechreiz linderndes Mittel), als Appetitstimulans, als Analgetikum (Schmerzmittel) bei chronischen Schmerzen, bei Neuralgien, bei Glaukom oder als Muskelrelaxans (Muskulatur entspannend) bei Multipler Sklerose, dem Dravet Syndrom oder beim Lennox-Gastaut-Syndrom verwendet. Der appetitanregende Effekt ist beispielsweise bei Aids-Patienten oder im Zuge einer Anorexie-Therapie (Magersucht) relevant.
In der Schmerztherapie ist für HHC eine Monotherapie, aber auch eine zusätzliche, unterstützende Therapie denkbar. Als Zusatz könnte die bestehende Therapie entweder in ihrer Effektivität gesteigert werden, oder HHC kommt zum Einsatz, um die Dosis der Opiat-Therapie zu verringern, was bei Patienten, die unter Opiat-Nebenwirkungen leiden, wiederum einen positiven Effekt auf die Lebensqualität haben könnte. In der Krebstherapie ist es nicht nur wegen des schmerzstillenden Effektes interessant, sondern auch wegen der appetitanregenden und antiemetischen Wirkung. In der Folge von Krebserkrankungen kommt es häufig zu einer Stoffwechselstörung, die zur Abmagerung der Patienten führt.
Diese sog. Tumorkachexie wird durch Krebstherapien häufig verstärkt, da sie als Nebenwirkung den Appetit reduzieren oder Übelkeit und Erbrechen auslösen. Insofern könnten Krebspatienten in mehrfacher Hinsicht von HHC profitieren – durch die Schmerzlinderung, die potenzielle Reduktion von Opiat-Nebenwirkungen (Übelkeit, Juckreiz, Verstopfung etc.) und durch den appetitanregenden sowie antiemetischen Effekt. Zudem könnte es sein, dass es auch einen zusätzlichen hemmenden Effekt auf das Wachstum spezifischer Tumore gibt. Denn für die HHC-Analoga LYR-7 und LYR-8, die allerdings nicht an Cannabinoidrezeptoren binden, wurde bereits ein hemmender Effekt auf das Wachstum von Brustkrebszellen nachgewiesen. Generell sprechen viele der bisher nachgewiesenen Eigenschaft von Cannabinoiden für den Einsatz dieser Substanzen als Add-on-Option in der Tumorbehandlung. Die Erforschung der Wirksamkeit, der Dosierung, von Interaktionen und der Arzneimittelsicherheit von Cannabinoiden in der Tumortherapie hat jedoch noch einen weiten Weg vor sich, insbesondere im Hinblick auf durchzuführende klinische Studien. Dieser Umstand gilt generell auch für das HHC und dessen Derivate, die auf klinischer Ebene noch weitgehend unerforscht sind.
Der größte Vorteil von HHC gegenüber Dronabinol liegt eindeutig im Preis. Aktuell wird Dronabinol nur sehr zurückhaltend eingesetzt, zumal der hohe Preis viele Patient*innen abschreckt. 20ml einer 2,5%igen öligen Lösung kosten um die 410 €. Wegen der hohen Kosten wird es auch nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen. Da es nicht frei über ein sog. „Suchtgift-Rezept“ verordenbar ist, muss der verschreibende Arzt um eine Kostenübernahme ansuchen, was einen zusätzlichen Aufwand darstellt und zur Zurückhaltung beim Verschreibungsverhalten beiträgt. Für HHC ist mit einem deutlich günstigeren Preis zu rechnen, der in etwa bei 20 % vom Dronabinol-Preis liegen dürfte. Sollte HHC frei verschreibungsfähig sein, so stellt seine brechreizlindernde Eigenschaft, die laut Erfahrungsberichten dem von THC entsprechen soll, ein interessantes Therapiefeld dar. Insbesondere dann, wenn dieser Effekt auch bei reinem 9α-HHC in niedriger Dosierung vorhanden ist. Denn bisher verfügbare Wirkstoffe wie Metoclopramid, Ondansetron, Granisetron, Aprepitant oder das synthetisch hergestellte Cannabinoid Nabilon haben neben teilweise relativ hohen Preisen ein sehr breites Nebenwirkungsspektrum, was bei HHC in diesem Umfang womöglich nicht der Fall ist. Da nur synthetische HHC-Derivate patentierbar und somit für die pharmazeutische Industrie von wirtschaftlichem Interesse sind, liegt es an den öffentlichen Einrichtungen, das medizinische Potenzial aller natürlich vorkommender Cannabinoide eingehend zu erforschen.