Cannabis ist verboten und man wird bereits für konsumverbundene Handlungen strafrechtlich und für den Konsum durch das Verkehrsrecht verfolgt. „Dann kifft halt nicht“ könnte die Weisheit der jeweils amtierenden Drogenbeauftragen des Deutschen Bundestages lauten. Gegenfrage: Aus welchem Grunde sollte man denn solche Verbote oder Gesetze befolgen? Wenn das nicht richtig ist und man sich trotzdem daran hält, wäre das dann nicht eine Beteiligung am Unrecht?
Dann kifft halt nicht, wenn es verboten ist
Als Deutsche könnten wir vielleicht einfach mal die Alliierten fragen, ob man sich in jeder Situation blind an jedes Gesetz halten kann, ohne dadurch mitschuldig zu werden. Man muss natürlich nicht mit dem Kiffen anfangen, aber muss natürlich auch nicht zum Denunzianten werden! Oder doch, wenn man sich aufgrund falscher Gesetze sonst vielleicht strafbar macht? Was genau hat das denn jetzt mit dem Kaffeekonsum oder dem Tabakrauchen zu tun? Eine ganze Menge!
Kaffeekonsum aus wirtschaftlichen Gründen verboten
Dann kifft halt nicht, wenn es verboten ist? Einst war Kaffee verboten. Sagt der heutige Kaffeetrinker dann: „Dann hätte man einst halt keinen Kaffee trinken dürfen!“ Er wird gewiss sagen, das sei ein unhaltbarer Schwachsinn gewesen, den man nicht einsehen brauche. Und viele haben es einst im 17. und 18. Jahrhundert nicht eingesehen, als regional der Kaffeekonsum oder auch das Tabakrauchen verboten war. Sie zahlten Geldstrafen, bezogen die Prügelstrafe, wurden verstümmelt, landeten im Zuchthaus oder wurden für das Tabakrauchen sogar zum Tode verurteilt. „Dann trinke halt keinen Kaffee und rauche keine Zigarette?“ Vielleicht verbieten sie bald das Kaugummikauen aus den gleichen Gründen, wie einst das Kaffee trinken oder vor einigen Jahrzehnten das Cannabisrauchen. Aus wirtschaftlichen Gründen – Die ganzen Kaugummis zu entfernen ist teuer! Es gibt Länder, Regionen oder eben öffentliche Räume, in denen das Kaugummikauen bereits deswegen verboten ist!
Beispiel: In Singapur ist das Kaugummikauen verboten!
Kaffee und auch Tabak sind Importgüter. Diese zu importieren ist mit hohen Kosten verbunden. Wer für viel Geld Kaffee und Tabak importiert, der gibt viel Geld aus seinem Land heraus. Wer also nicht selbst am Handel mit Kaffee und Tabak mitverdient, der zahlt! In den einstigen Kleinstaaten im Raum des heutigen Deutschlands hatte man besonders große Angst vor wirtschaftlicher Not. Deswegen wurde der Kaffeekonsum zwischenzeitlich regional für die einfachen Bürger, aber meist nicht für den Adel oder die Geistlichen verboten. Dieses Verbot hatte also rein wirtschaftliche Gründe, wobei man den Kaffeegenuss zur Durchsetzung des Verbots möglicherweise als ungesund propagierte.
Auch heute spricht man davon, dass die Bilanz aus Importen und Exporten sich ausgleichen soll, aber einst war es noch wichtiger als heute, nicht alles Geld aus dem Land fließen zu lassen.
Konservative Werte – Prügelstrafe für den Kaffeegenuss wieder einführen?
Es sind eher die konservativen Kreise, die Cannabis als kulturfremd bezeichnen, wobei Hanf doch die einstige Textilpflanze war, bevor man Baumwolle aus der Neuen Welt in Mengen importierte. Auch der Kaffee und Tabak waren einst kulturfremd. Der Kaffee wurde aufgrund der gescheiterten Belagerung Wiens 1683 durch die Türken in unseren Regionen entdeckt, er wurde zuerst für Kamelfutter gehalten.
Tabak ist vermutlich als der indianische Fluch zu werten. Indianer konnten und können mit dem Tabak weit besser als der weiße Mann umgehen. Es handelte sich einst jedoch definitiv um kulturfremde Genussmittel. Und wenn man sich auf die alten Werte besinnt und zur Wahrung der eigenen Kulturform den ganzen neumodischen Hippie Quatsch schon aus Prinzip ablehnen muss, sollte man vielleicht doch die Prügelstrafe für Kaffeegenuss wieder in Gesetze gießen? Oder wie einst in Lüneburg für das Tabakrauchen erneut die Todesstrafe verhängen? Unabhängig vom Sinn der Gesetze kann sich dennoch jeder einfach daran halten oder die Konsequenzen tragen!