Der 420 ist als der 20te April der internationale Feiertag und als 4.20 Uhr die internationale Urzeit der Cannabisfreunde, es werden viele Joints entfacht. Die Kanadier machen ihren Hanfliebhabern am 01.07.2018 den kanadischen Nationalfeiertag, den „Canada Day“, zum nationalen 420. Die komplette Regulierung von Marihuana zu Genusszwecken und damit die legale Abgabe wurde durch Premierminister Justin Trudeau, der am 04.11.2015 sein Amt bekleidete, ermöglicht. Gerade in Vancouver geht es bereits seit Jahren „lockerer“ zu sowie der kanadische „Hanfsamen-Pionier“ Marc Emery vielen aus gutem Grund ein Begriff ist: In Kanada kämpfen die Aktiven seit Langem für die sinnvolle Legalisierung von Marihuana zu Genusszwecken.
Nationaler Kiffer-Feiertag
In der medizinischen Versorgung taten sich in Kanada bereits vor Jahren Nischen auf, die mit den jüngsten internationalen Legalisierung-Bewegungen einen, waren Boom erleben. Es wird nicht allein für den heimischen Markt Marihuana angebaut, ein großer Teil wird exportiert, inzwischen auch nach Deutschland. Genau diese kanadischen Unternehmen haben ihren Wachstumskurs weiter ausgebaut, da sie ab dem 1. Juli 2018 viel mehr Geld mit Marihuana verdienen können. Die legale Abgabe wird das Geschäft nicht lediglich beflügeln, die Umsätze werden sich voraussichtlich vervielfachen.
Die strategische Bedeutung
Der Canada Day wird ab diesem Jahr möglicherweise eine weltweite Bedeutung für Cannabisliebhaber erhalten – und das hat gewisse Gründe. Kanada wird nun zu dem zentralen und entscheidenden Land für die Cannabislegalisierung, welches Sicherheit bringt, die in den USA immer wieder mal wackelt. Von den USA als Mutterland vom international ausgetragenen War on Drugs gehen neben vielen sehr guten auch sehr schlechte Signale für die internationale Legalisierungsbewegung aus. So soll der Genusskonsum ausgehend von der Bundesebene auch in den Bundesstaaten wieder verfolgt werden, selbst wenn dieser dort legal ist. So war es auch für die medizinische Abgabe bis hinein in Obamas zweite Amtszeit, dass die DEA Dispenseries oder andere in den Bundesstaaten legal agierende Unternehmen aufgrund der Bundesgesetze verfolgte. Mitte April signalisiert Trump hingegen, dass die Marihuana-Gesetze der Bundesstaaten durch die Bundesebene doch respektiert werden – was stimmt denn nun?
Das erneute Eingreifen der Bundesebene in die Bundesstaaten muss also nicht passieren oder als Entwicklung lange anhalten. Es kann sich jedoch der Zeitkreis schließen, mit dem wir zurück in die Zustände der Alkoholprohibition gehen. Denn in diesen Zeiten, in denen der Alkohol in den USA auf Bundesebene geahndet wurde, verdienten sich viele Kanadier eine goldene Nase sowie mit Al Capone das heutige organisierte Verbrechen einen wichtigen Ahnen findet.
Legale Abgabe bald in den USA oder erneuter Drogenkrieg?
Genau dieses eventuelle Aufgebot der Trump-Administration darf dennoch nicht unterschätzt werden. Es geht bei diesem Vergleich zur US-Alkoholprohibition weniger um den Schmuggel von Kanada in die USA, als um die unternehmerische Sicherheit. Wer investiert, der will wissen, dass er seine Investition nutzen kann. Sollte Unternehmen in den USA ihre Planungssicherheit verloren gehen, können sie einfach nach Kanada ausweichen. Damit wird Kanada für die Cannabisregulierung durch diese legale Abgabe möglicherweise den entscheidenden Part einnehmen, um zur internationalen Festung für das Marihuana-Business zu werden. Kanada war zu den Zeiten der US-Alkoholprohibition entscheidend und kann es jetzt in den Zeiten der Cannabisregulierung für die ganze Welt werden. Hier haben die Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, auf den sie sich einstellen können, um möglicherweise schon bald für Konsumzwecke Marihuana nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz zu liefern – selbst wenn die USA auf Bundesebene mit der DEA Anbau- und Abgabestellen stürmen sollte. Wahrscheinlicher wäre jedoch die legale Abgabe in den USA, als dass die Kanadier sich den Marihuana-Brownie allein einverleiben.
Deswegen können wir uns auch hier in Europa am 1ten Juli zur Feier des Tages einen anstecken, wenn die weltweite Cannabisregulierung einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung geht. Für den einfachen Konsumenten wird Kanada als Reiseland durch die legale Abgabe von potentem Marihuana an Qualität gewinnen. Denn dort, wo die Unternehmen ganz legal arbeiten können, forschen und investieren sie gerne in neue Produktideen.
In den USA zeichnet sich deswegen seit der legalen Abgabe zu Genusszwecken in Colorado ab Anfang 2014 ein sehr deutliches Bild ab: Wurde vorher meist geraucht und vielleicht schon verdampft, so bevorzugen heute immer mehr Konsumenten Edibles. Dank der kontrollierten Produktion können diese sehr genau dosiert werden, um wirklich den gewünschten Punkt exakt zu erreichen. In Kanada zeichnen sich ähnliche Entwicklungen der Produktforschung zugunsten der Konsumenten ab. Trotz einiger verstörender Entwicklungen in den USA ist Kanada der große Hoffnungsschimmer, der uns mit Zuversicht sagen lässt: Die weltweite Cannabisregulierung kommt schon bald!
Exporte von Kanada nach Deutschland
In Bezug auf die laut werdende Befürchtung, dass Deutschland nicht mehr medizinischen Hanf aus Kanada importieren wird, weil es nur aus Ländern importiert, die den Konsum weiterhin verbieten: Aus der Drucksache 18/13634 des Deutschen Bundestages vom 22.09.2017 ist unter Punkt 3. zu entnehmen, dass Deutschland nur nach medizinischen Kriterien hergestelltes Marihuana gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe (Single Convention on Narcotic Drugs) importieren darf.
Das heißt nicht, dass das dann nicht mehr möglich ist, wenn in Kanada zudem zu Genusszwecken produziert wird. Es ist nicht ersichtlich, womit Artikel 23 und 28 Absatz 1 dieses ausschließen würden. Die Herleitung zu dieser These lautet, dass nicht aus Uruguay importiert wird. Vermutlich deswegen, da dort nicht in medizinischer Qualität produziert wird, die unserem Markt genügt. Sich einen kleinen Patientenvorrat anlegen kann aufgrund der Versorgungslücken dennoch nicht schaden.