Die umstrittene Drogenbeauftragte Deutschlands macht dieser Tage wieder Schlagzeilen, wenn auch aktuell kaum mit Cannabis betreffenden Aktionen oder Aussagen.
Für ihre eigenwillige Logik ist Marlene Mortler vielen Menschen bekannt. Jeder kennt das Mortlersche Todesschleifenargument gegen jede Legalisierungsbemühung, dass Cannabis verboten ist, weil es eine illegale Droge ist. Ganz in der Tradition dieser Logik steht auch eine neuere Handlungsstrategie der Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft.
Das Problem
Nachdem eine aktuelle Feldstudie über Geldspielautomaten in der Raststätten-Gastronomie alarmierende Ergebnisse geliefert hatte, primär bezüglich Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen. Regelmäßig sind Spielautomaten in Reichweite von Kindern angebracht, teilweise in zu großer Zahl, zu wenig Warnsignale werden angebracht und zu selten Informationsmaterial zu Spielsucht ausgelegt. Auch werden Geldspielautomaten häufig neben Warenspielautomaten angebracht, wo in der Hauptsache Artikel gewonnen werden können, welche gerade für Kinder attraktiv sind.
Die Maßnahme
Dass diese Beobachtungen Frau Mortler auf den Plan gerufen haben und diese direkt motiviert war etwas zu unternehmen, würde man an dieser Stelle ja gerne lobend erwähnen, schließlich legt man als Elternteil ja Wert auf den Jugendschutz und darauf, dass er auch eingehalten wird.
Am Ende spart man sich dann doch lieber das Lob, wenn man die Maßnahme zur Kenntnis nimmt, mit welcher Mortler auf die Studie reagierte. Als ehemalige Vorsitzende der Landfrauen und mit 15 Jahren Erfahrung als erste stellvertretende Landesbäuerin im Rücken hat sie in ihrer Weisheit die Branche zu einer Selbstverpflichtung genötigt, dass die Betreiber der Gaststätten die geltenden Gesetze einhalten sollen.
Echt jetzt?
Ja, richtig! Das ist schon alles. Mit unzähligen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, hochgerechnet aus der Feldstudie, kommt man mit einem warnenden Zeigefingerchen der Drogenbeauftragten davon.
Ganz richtig bezeichnet die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, eine freiwillige Selbstverpflichtung seitens der Automatenindustrie in Zukunft sich an das Gesetz zu halten, für einen schlechten Witz.
Normal, oder?
Wenn also ein Erwachsener kifft und maximal nur sich selbst schädigt, ist das anscheinend schlimmer, als wenn man als Automatenaussteller aus Profitgier beeinflussbare Minderjährige an Glücksspiel heranführt, was eine klare Fremdschädigung darstellt.
Da es aber genauso logisch ist, die unverhältnismäßig hohe Zahl der Drogentoten durch Legal Highs in Bayern hinzunehmen, um Hanf verboten zu halten, eine Pflanze, die artverwandt ist mit der Pflanze (Hopfen), die ihr Vater in großem Stil angebaut hat, ist es wahrscheinlich ungewöhnlicher, wenn man sich über derartig zweierlei Maß noch wundert, mit dem Marlene Mortler in ihrem Auftrag als Drogenbeauftragte zu messen scheint.
Vielleicht wird auch nicht MIT zwei, sondern immer erst NACH zwei Maß gemessen, dies wäre leichter zu akzeptieren als die Vorstellung, dass solche Entscheidungen mit nüchternem Kopf getroffen wurden.