Thomas Fischer ist Jurist und als dieser Bundesrichter in Karlsruhe. Er schreibt eine wöchentliche Kolumne in der Zeit und Cannabis durfte als Thema herhalten. Die Absurdität aufgrund der mangelnden Verhältnismäßigkeit vom Cannabisverbot ist zugleich amüsant und doch sehr deprimierend, da Menschen nachhaltig geschädigt werden. Man könne ganz schlimme Psychosen vom Kiffen kriegen, löst als Aussage auch bei Herrn Thomas Fischer und einigen anderen Juristen anscheinend bereits den Brechreiz aus. Er schreibt, dass ca. 1 % der Cannabiskonsumenten mit starken Konsummustern davon betroffen wären, wobei es bei den Alkoholkonsumenten mit schweren Konsummustern rund 10 % wären. Wird man in der Psychiatrie nach Cannabis oder Alkohol gefragt?
„Wir haben doch schon Probleme mit dem Alkohol, brauchen wir noch eine legale Droge?“ Was erwidern wir auf Argumente wie diese? Das ist so derart dumm, dass vielen einfach die Worte fehlen und diejenigen, die das gesagt haben, sich argumentativ als Gewinner sehen. Aus welchem Grunde sollten denn die persönlichen Freiheitsrechte von Kiffern eingeschränkt werden, weil wir schon eine legale Droge haben? Wo findet sich darin die Argumentation, andere, sogar weniger bedenkliche Drogen zu verbieten? All die wirklichen Argumente für Cannabisverbote nennt man natürlich nicht in der Öffentlichkeit, hier geht es um Gleichschaltung und Machtausübung.
Möchte Thomas Fischer, dass wir alle kiffen?
Wenn noch nicht geändert, dann ist die Aufforderung zum Konsum illegaler Drogen strafbar und auch deren Verherrlichung. Selbst wenn Thomas Fischer wollen würde, dass wir alle kiffen, würde er das anders formulieren. Er würde das gewiss nicht wollen. Aber bevor wir uns das Hirn mit Zellgift irreparabel schädigen, würde er uns gewiss den Hanf empfehlen, der immerhin kein Zellgift ist und auch nicht körperlich abhängig macht. Wer an MS leidet und nicht kiffen kann, fängt möglicherweise an zu zittern. Wer von heute auf Morgen mit dem Kiffen aufhört, muss sich erst einmal umgewöhnen, wenn er zuvor starke Konsummuster hatte. Das ist jedoch etwas ganz anderes als eine ausgeprägte körperliche Abhängigkeit wie beim Alkohol, die bei einem kalten Entzug beim ansonsten gesunden Menschen tödlich enden kann.
Zitieren wir doch Thomas Fischer: „Vielleicht ein halbes Prozent von ihnen hat die Droge und das eigene Leben nicht im Griff. Beim Alkohol sind es zehn Prozent.“ Brauchen wir eine weitere legale Droge?
Jetzt hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 den Anstoß zur geringen Mengenregelung gegeben und erklärte, dass der Eigenkonsum beim erwachsenen Menschen mit damit verbundenen Handlungen nicht unter Strafe zu stellen ist. Das wurde demnach gar nicht umgesetzt und unsere Bundesregierung missachtet damit diese höchste Weisung vom Bundesverfassungsgericht. Mit der geringen Menge kann ich straffrei nach Hause gehen, das muss aber nicht passieren. Damit ist es auch nicht straffrei, sondern kann straffrei sein. Die geringe Menge ist im Übrigen immer weg, womit es bereits eine Strafe ist. Kriegt die Öffentlichkeit eine Durchsuchung mit, ist es eine Stigmatisierung und damit eine Strafe. Der Führerschein wird auch häufig weg sein, das straft einen über Jahre oder für das ganze Leben.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte auch, dass es kein Recht auf Rausch gebe. In Anbetracht dessen, dass Menschenrechtler um das international verbindlich einklagbare Recht auf Trinkwasser bei der UNO (vermutlich gegen Nestle) kämpfen müssen, ist das nach vollziehbar, dass wir halt kein Recht auf ein Leben unserer Wahl haben. Herr Thomas Fischer würde es als Jurist gewiss bestätigen müssen, aber nicht wollen. Und als junger Jurist würde er gewiss nicht wagen, Gesetze wie Drogenverbote auch noch zu kritisieren wie einst derjenige Richter, der die Verfassungsklage und damit das Ende seiner Berufskarriere einleitete.
Aber kehren wir die Frage um. Wenn ich denn jetzt kein Recht auf Rausch im Straßenverkehr habe, erscheint mir das noch Sinn zu machen. Was aber, wenn ich mich in meinem Wohnzimmer befinde und vor der nächsten Teilnahme am Straßenverkehr gründlich ausnüchtere oder zu Fuß gehen werde? Mit welchem Recht will mir der gleichschaltende Staatsapparat das verbieten? Es gilt anscheinend in Deutschland noch immer das Recht des Stärkeren. Der Staat ist hierbei in meinem Wohnzimmer natürlich stärker als ich.