Cannabispatienten stehen häufig vor mehreren Problemen, bevor sie mit ihrer passenden Behandlung beginnen können und die Versorgung mit der natürlichen Medizin gesichert ist. Algea Care – europaweit die führende Telemedizin-Plattform für medizinisches Cannabis mit über 15.000 behandelten Patienten – hilft diesbezüglich in vielen Fällen recht sorgenfrei via Online-Beratung und folgender Therapiebetreuung. Doch auch wenn man bereits die vielen bürokratischen Hürden übersprungen hat sowie die Kostenübernahme bei der verantwortlichen Krankenkasse erwirken konnten, stehen chronisch kranke Menschen in gewissen Situationen vor Schwierigkeiten. Beispielsweise beim Thema Urlaub.
Wie gestaltet sich eine Reise außerhalb von Deutschland, wenn man auf seine „grüne Medizin“ angewiesen ist und nur die Freiheiten genießen kann, falls genügend Naturarznei in der Reiseapotheke vorhanden ist? So fragen sich sicherlich viele Patienten, wie man Cannabis transportieren kann, wenn man die Heimat zur Erholung verlässt. Vielleicht geht die Sorge gleich so weit, dass Nutzer von medizinischem Marihuana auf einen Auslandsaufenthalt direkt verzichten. Doch es ist möglich, dass die Behandlung mit der hilfreichen Arznei nicht unterbrochen werden muss …
Europa steht Patienten in der Regel offen
Medizinisches Cannabis wird von immer mehr Menschen in Deutschland seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 gegen die unterschiedlichsten Krankheiten genutzt. Bei Schmerzen, Migräne, Schlafstörungen, Endometriose oder anderen chronischen Erkrankungen hat sich das natürliche Arzneimittel schon häufig bewährt. Auch wenn der medizinische Einsatz bisher nicht in allen Ländern Europas legalisiert worden ist, heißt das aber nicht, dass deutsche Patienten auf ihren Reisen durch den Kontinent darauf verzichten müssen.
Gerade im Urlaub möchte man ja schließlich den Alltag etwas in den Hintergrund rücken lassen und möglichst viel genießen. Rückenschmerzen oder schlaflose Nächte wären dabei natürlich sehr kontraproduktiv. So kann man von Glück sprechen, dass Patienten ihre Medizin in die allermeisten Länder problemlos in das Reisegepäck packen können, um sich während ihres Auslandsaufenthaltes fachgerecht versorgen zu können. Zuvor gibt es aber einige Dinge zu beachten, damit bei einem Grenzübergang keine bösen Überraschungen erlebt werden müssen.
Schließlich gilt Cannabis bislang regulär als Betäubungsmittel, doch ist es erlaubt, dass Patient:innen eine Menge ihres medizinisch verordneten Arzneimittels für die Dauer ihrer Reise auch in angemessener Weise mit sich führen dürfen. Üblich sind hier 30 Tage. Algea Care klärt aktuell darüber auf, dass diese Option gegeben ist, jedoch nur von der Person transportiert werden darf, der das medizinische Cannabis verordnet wurde. Niemand anderes solle die Aufbewahrung überlassen werden, heißt es. Somit ist es stets empfohlen, die Mitnahme im persönlichen Handgepäck zu tätigen.
Der Schengen-Raum macht es leicht zu Reisen
Das Reisen im Schengen-Raum gestaltet sich für Cannabispatienten am unkompliziertesten. Hier ist nur eine ärztlich ausgestellte Bescheinigung sowie eine amtliche Bestätigung der Therapie vonnöten. Doch man muss aufpassen, da nicht alle EU-Länder Mitglieder des Schengen-Raums sind. Dafür gibt es aber auch Ausnahmen von Ländern, die nicht zur EU zählen, aber das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Dazu zählen Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz. Reist man in EU-Länder, die nicht Teil des Schengen-Raums sind, wird von den Cannabispatienten eine von ihrer Landesgesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung benötigt, um Problemen bei der Einreise aus dem Weg zu gehen.
Zieht es einen Weltenbummler auf andere Teile des Planeten, ist es absolut empfehlenswert, sich im Vorfeld über die jeweiligen Bestimmungen betreffend medizinischen Cannabis genausten zu informieren und herauszufinden, wie die nationalen Bestimmungen des Reiseziels diesbezüglich aussehen. Verbindliche Abkommen existieren nämlich bislang nur EU-weit, doch in anderen Gefilden sind diese nicht vorhanden.
Sich aus diesem Grund von einem Traumurlaub abhalten zu lassen, ist aber nicht zwingend, da es mittlerweile doch schon einige Fernziele im Westen, Süden, Norden und Osten gibt, in denen Cannabiskonsum nicht nur ausschließlich zur medizinischen Behandlung von Leiden gestattet worden ist. Viele US-Bundesstaaten, Kanada, Uruguay und selbst Thailand profitieren von einer liberalen Cannabispolitik, die nicht nur die Einnahmen der Staatskassen, sondern auch die ankommenden Touristenströme erhöht. Reisen als Patient ist also eine echte Möglichkeit, einen alternativen Umgang mit der nützlichen Hanfpflanze kennenzulernen und zugleich das Leiden mit der passenden Medizin im Griff zu haben.
Über die Art und Weise, wie man vernünftig und problemlos mit Medizinalhanf im Urlaub die Welt erkunden kann, klärt folgend noch Dr. Julian Wichmann, der CEO und Gründer von Algea Care im kurzen Gespräch freundlich auf!
Hanf Magazin: Sehr geehrter Herr Dr. Wichmann, Algea Care behandelt rund 15.000 Patienten mit Cannabismedizin. Sie weisen darauf hin, dass ein Urlaub im Schengen-Raum mit den richtigen Papieren für diesen Personenkreis unproblematisch zu bewerkstelligen sei. Stellt Ihr Unternehmen die für eine Reise notwendigen ärztlich ausgestellten Bescheinigungen sowie die amtlichen Bestätigungen der Therapie hierfür ebenfalls aus, oder an wen muss sich ein Betroffener wenden?
Dr. Wichmann: Wir unterstützen unsere Patient:innen bei der Reisevorbereitung von Anfang bis Ende. Bevor wir dazu kommen, lasst uns aber erst mal einen grundsätzlich auf den ganzen Prozess blicken: Vor Antritt der Reise benötigen Patient:innen, die im Schengen-Raum verreisen, eine Bescheinigung dafür, dass sie medizinisches Cannabis, in diesem Fall ein Betäubungsmittel, mitführen und transportieren dürfen. So schreibt es Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens vor. Wobei man aufpassen muss: EU-Länder wie Bulgarien, Zypern und Rumänien sind keine Vollmitglieder des Schengen-Raums und auch für Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich gibt es Sonderregelungen. Dafür dürfen Cannabis-Patient:innen mit einer beglaubigten Bescheinigung in Länder wie Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz reisen. Ob mit dem Zug, dem Auto oder mit dem Flugzeug ist hierbei ganz egal. Das medizinische Cannabis gehört hier mit der Dokumentation ins Handgepäck.
Das vorgefertigte Bescheinigungsformular können Patient:innen auf der Website des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, herunterladen und ausdrucken. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin muss dieses ausfüllen und unterzeichnen. Im Anschluss muss das ausgefüllte Formular noch durch die oberste Landesgesundheitsbehörde – oder eine durch sie beauftragte Stelle – beglaubigt werden.
Normalerweise müssen Patient:innen diesen komplexen Prozess persönlich erledigen. Bei uns ist es aber deutlich einfacher: Wir können auf Wunsch der Patient:innen den gesamten Vorgang von A bis Z stellvertretend übernehmen. Patient:innen müssen dann nirgendwo persönlich vorstellig werden oder irgendwelche Dokumente ausfüllen. Da wir dies auch routinemäßig machen, reicht es, wenn unsere Patient:innen zwei Wochen vor Reiseantritt ihren Wunsch adressieren. Das spart vor der Reise Zeit und nervige Behördengänge.
Hanf Magazin: Wie lange im Voraus sollte denn ein Antrag auf Aus- oder Zustellung der benötigten Papiere beantragt werden und über welchen Weg erhält man die wichtigen Formulare?
Dr. Wichmann: Wer alles persönlich regelt, sollte ausreichend Vorlauf einplanen. Unterschrift beim Arzt, Termin in der Behörde, Rezepteinlösung bei der Apotheke… Auf dem Weg warten einige Stolperfallen. Das war in COVID-Zeiten besonders extrem. Was, wenn der Arzt im Urlaub ist? Wenn die Behörde keine Termine freihat? Etwas Puffer kann dann nicht schaden. Vor allem muss auch das Rezept für die Reise in der Apotheke eingelöst werden. Und den Faktor Apotheke darf man nicht unterschätzen! Nicht selten erleben Urlauber:innen kurz vor Reiseantritt böse Überraschungen, wenn sie keine Apotheke finden, die noch die verordneten Präparate in ausreichender Menge kurzfristig bereitstellen kann.
Nach wie vor: Bei uns reicht es, zwei Wochen vorher das Thema zu adressieren. Dann klappt es mit dem medizinischen Cannabis im Urlaub. Übrigens kommt es manchmal auch vor, dass sich Patient:innen sehr kurzfristig an uns wenden, manchmal nur wenige Tage vor ihrem Urlaub. Selbst in solchen Fällen schaffen wir es meistens, für sie noch rechtzeitig alles zu organisieren – zur Not können sich Patient:innen ihr Präparat noch am Tag der Abreise in einer Cannabis-Apotheke abholen.
Hanf Magazin: Was gibt es denn Besonderes zu beachten, wenn man mit dem Flugzeug reist und durch die unterschiedlichsten Kontrollen an den jeweiligen Flughäfen muss?
Dr. Wichmann: Die Patient:innen sollten ihr medizinisches Cannabis mit den Dokumenten unbedingt in ihrem persönlichen Handgepäck und nicht im Aufgabegepäck verstauen. Und es ist sehr wichtig, das medizinische Cannabis selbst mitzuführen, es nicht einer Begleitperson anzuvertrauen. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich, alle wichtigen Papiere, die Medikation, Vaporizer und Ähnliches griffbereit in einem kleinen Beutel zu verstauen. Bescheinigung und Rezept müssen immer zusammen vorgezeigt werden – ohne Beglaubigung ist das Rezept im Ausland nicht gültig.
Wir stellen unseren Patient:innen auch einen Patient:innen-Ausweis aus. Rein formal ist das BfArM-Formular zwar das juristisch relevante Dokument, in der Praxis zeigt sich aber, dass solch ein Ausweis im Umgang mit Beamten das Leben erleichtert. Am Zoll ist aber schlussendlich das korrekte Dokument gemäß Artikel 75 entscheidend. Und dass man auch das relevante Rezept vorzeigen kann. Zu guter Letzt darf die mitgeführte Menge nicht das angemessene Volumen für die Reisedauer überschreiten – beim Zoll anmelden muss man die Blüten vor der Ausreise aber nicht.
Hanf Magazin: Gibt es begründete Befürchtungen, an einen übereifrigen Zollbeamten oder Mitarbeiter des Personals zu geraten, der die Reise mit medizinischem Cannabis problematisch gestalten könnte? Haben Sie diesbezüglich bei Ihren Patienten schon einmal schlechte Erfahrungen machen müssen?
Dr. Wichmann: Bisher nicht. Das Reisen im Schengen-Raum ist tatsächlich vergleichsweise unkompliziert – vorausgesetzt, man hat die erforderlichen Unterlagen parat. Aus Erfahrung können wir sagen, dass Zoll- oder Polizeibeamte meist schon beim Vorzeigen unseres Patient:innenausweises Bescheid wissen, dass es sich um medizinisches Cannabis handelt und die Reisenden vorschriftsgemäß ohne weitere Probleme durch die Kontrolle lassen. Der Ausweis hat zwar keine Rechtsgültigkeit, wird aber in der Regel konfliktlos zur Kenntnis genommen. Formal juristisch entscheidend ist aber das BfArM-Dokument.
Vielleicht noch ein weiterer abschließender Hinweis: Alle Länder jenseits des Schengen-Raums zu bereisen wird komplizierter – je nachdem, wo es hingehen soll. Als Cannabispatient sollte man daher im Vorfeld über offizielle Quellen, etwa das Auswärtige Amt, herausfinden, welche Vorgaben für das jeweilige Reiseziel gelten. Berücksichtigen muss man auch, ob man bei Zwischenstopps eine Landesgrenze, wenn auch nur für einen kurzen Zeitraum, überschreitet.
Hanf Magazin: Was für eine Hilfe kann Algea Care im Falle von Problemen während einer Reise bieten?
Dr. Wichmann: Vor Ort hören wir selten von Problemen. Problematisch wird es für die Patient:innen, die nicht genügend medizinisches Cannabis mit in den Urlaub genommen haben. Da sind uns aber die Hände gebunden. Denn ins Ausland liefern können die Apotheken nicht. Die einzige Möglichkeit wäre dann, noch mal kurz nach Deutschland zurückzukehren und erneut den Prozess zu durchlaufen.
Hanf Magazin: Zuletzt noch die Frage, ob Patienten im Ausland auch mit ihren Rezepten und Bescheinigungen auf eine Versorgung mit Medizinalhanfblüten Anspruch haben und beispielsweise über den Postweg oder Apotheken vor Ort im Notfall an ihrer Arznei nachträglich gelangen können?
Dr. Wichmann: Das geht, wie zuvor erwähnt, leider nicht. Grundsätzlich sind Patient:innen erst mal für bis zu 30 Tage abgesichert, wenn sie im Schengen-Raum Urlaub machen und eine für diesen Zeitraum ausreichende Menge an Medizinalcannabis mit sich führen. Sind die Patient:innen länger im Ausland, sollten sie sich vorher darüber informieren, ob ein dort ansässiger Arzt überhaupt ein neues Rezept ausstellen darf. Die Regelungen dazu variieren je nach Land. Das International Narcotics Control Board stellt online eine Übersicht über die Vorschriften in anderen Ländern zur Verfügung.
Für Deutschland gilt allgemein: Wurde eine Betäubungsmittelverordnung in Deutschland ausgestellt, ist diese auch nur zur Belieferung durch deutsche Apotheken vorgesehen. Das BfArM rät dringend davon ab, BtM-Rezepte im Ausland einzulösen.
Wichtig: Auch wenn Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, sobald das CanG in Kraft getreten ist, gilt es in anderen Ländern immer noch als BtM. Mit entsprechenden Konsequenzen bei Verstößen gegen die jeweiligen nationalstaatlichen Gesetze. Der Versand von Cannabis-Medikamenten „zum Nachschub“ ins Ausland über den Postweg ist allgemein verboten. Falls der Patient oder die Patientin unbedingt länger als 30 Tage im Auslandsurlaub ist, bleibt als letzte Lösung noch die Beantragung einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle für das entsprechende Ausland. Dieser Weg ist aber sehr mühsam, da er zeitaufwendig ist und eine solche Beantragung auch nur in Einzelfällen bewilligt wird.
Wir danken für die Aufklärung seitens Dr. Wichmann und wünschen stets einen angenehmen Urlaub mit Cannabis in der Reiseapotheke! Gute Reise!