Wenn sich eine Tür schließt, so öffnet sich eine andere … oder so öffnet sich ein Fenster. So lautet eine bekannte Redewendung. Das Hanf-Magazin möchte diese Redewendung beim Wort nehmen, und aus der Not, dass wir alle zu Hause sitzen müssen und alle Cannabis-Veranstaltungen wegen der aktuellen Pandemie-Situation, eine Tugend machen. An den Cannabismessen gibt es für gewöhnlich ein Rahmenprogramm mit vielen Vorträgen und Diskussionen, an anderen Events wie Konferenzen ebenso.
Für die Verbreitung von Wissen rund um die Cannabispflanze und der damit verbundenen wachsenden Akzeptanz sind diese Vorträge und Debatten sehr wichtig und so ist es uns ein Anliegen, dass sie nicht ersatzlos gestrichen werden, nur weil das Event, der sie beherbergt, nicht stattfindet. Somit ist der Hanf Magazin Roundtable ein klares Beispiel dafür, dass aus schwierigen Situationen heraus gute Dinge entstehen können. Für die erste Sendung des neuen Formats haben wir uns gleich ein Thema herausgesucht, das einige Tage zuvor in den Medien hohe Wellen geschlagen hatte. Es geht um Hanf und die Novel Food Verordnung der Europäischen Union.
Die Gäste zu Hanf und Cannabidiol
Natürlich ist es fast unmöglich, jemanden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in die Sendung zu bekommen, der sich der geballten Argumentation der Hanfunternehmer entgegenstellen möchte. Es ist uns gelungen, dass Thema recht umfassend und von allen Seiten zu beleuchten. Mit Daniel Kruse hatten wir den Präsidenten der European Industrial Hemp Association (EIHA) am Tisch, der uns einen hervorragenden Überblick über die rechtliche Situation von Nutzhanf und daraus hergestellten Produkten in der EU geben konnte. Die EIHA war es auch, die die Beweisführung gegen die Behauptung diverse Hanf- und CBD-Produkte seien Novel Food, angetreten hat.
Der junge Unternehmer Tobias Pietsch konnte an seinen Hanfnah-Geschäften am eigenen Leib erfahren, dass die Behörden sich mit der Thematik schwertun und zum Teil gegen CBD-Shops zu unverhältnismäßigen Mitteln greifen. Auch Galathea Bisterfeld von Meer hatte für den Vertrieb ihres Hanfsaftes schon viel mit der Bürokratie und den zuständigen Behörden zu tun. Durch die Betreuung von CBD-Unternehmen im Ausland, zum Beispiel in Thailand, hat Julian Sarwat gute internationale Vergleichsmöglichkeiten zu den Regelungen innerhalb der EU. Für den Geschäftsführer der Hersteller- und Großhandelsfirma MH medical hemp GmbH, Joscha Krauss, waren die Entwicklungen der letzten Jahre ebenfalls einschneidend, insbesondere die letzte Änderung der Novel Food Katalogeinträge zu Hanf und Cannabinoiden.
Die verzwickte Problematik um Cannabinoide und Novel Food
Wie wir in mehreren Beiträgen in der letzten Zeit berichteten, ist Bewegung in die unklare Situation der Hanf- und CBD-Produkte gekommen. Die zuständige Behörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte auf ihrer Website ein Statement zu CBD- und cannabinoidhaltigen Lebensmitteln verfasst. Darin wird erklärt, dass CBD-Produkte unter die Novel Food Ordnung fallen und sie nicht ohne Weiteres verkehrsfähig seien. Für die EIHA und alle Unternehmen, die in den vergangenen Jahren bereits in dieses Geschäft investiert hatten, ist diese Stellungnahme des BVL natürlich so nicht akzeptabel.
Viel mehr noch, sie ist fachlich und juristisch fehlerhaft. Mit einer Reihe von Beweisen und entsprechenden Erklärungen hatte sich die EIHA an das BVL, sowie an die vorgesetzten Stellen, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewandt. Auch hatte die FDP bezüglich der Situation von CBD und des aktuellen Novel Food Katalogeintrags eine Anfrage bei der Bundesregierung gestellt. Während Bundesregierung und BMEL daraufhin den traditionellen, nennenswerten Verzehr von natürlich cannabinoidhaltigen Lebensmitteln und Extrakten einräumen, beharrt das BVL auf seiner Meinung.
Wird das BVL den traditionellen Verzehr von CBD anerkennen?
Als Roundtable von Kennern der Hanfwirtschaft und Experten in Cannabinoid-Fragen können wir natürlich nicht die Gesetze umschreiben. Aber doch ist es uns im Gespräch gelungen, Klarheit über den aktuellen Stand der Dinge zu schaffen. Bis in jüngster Vergangenheit scheinen die Entscheidungsträger des BVL noch keinen Einblick in die Beweisführung der EIHA genommen zu haben. Es scheint so, als wären ihnen die eingereichten Unterlagen nicht vollständig zugänglich gewesen. Mittlerweile ist der Erhalt der Dokumente allerdings bestätigt und so wird also als Nächstes eine Reaktion des Bundesamtes erwartet.
Im Optimalfall wird die Stellungnahme des BVL auf der Homepage geändert und viele Hersteller, Händler und Verbraucher können künftig mit weniger Unsicherheit ihre Produkte handeln und verwenden. Da die Novel Food Verordnung eigentlich die Menschen vor unbekannten, synthetischen oder potenziell gefährlichen Nahrungsmitteln schützen soll, wäre das ein richtiger und wichtiger Schritt. In der Diskussionsrunde sind wir uns in diesem Punkt wohl einig gewesen und wünschen uns für die Zukunft also einen faireren Umgang mit der CBD-Industrie.
Willst Du auch einmal dabei sein, als Zuschauer oder sogar als Speaker und Diskussionsteilnehmer? Oder willst Du, dass wir Deine Idee für ein Thema aufgreifen? Informiere Dich unter: https://roundtable.hanf-magazin.com/
Und wenn Du einmal nicht live beim Roundtable dabei sein konntest, kannst Du die Sendung auch einfach noch einmal bei YouTube anschauen.