Die Verbotslogiken sind bei klarem Menschenverstand teils nicht logisch nachvollziehbar. Die Frage, „Warum ist Cannabis verboten?“ Die Antwort: „Weil es eine illegale Droge ist.“ Derartige Verbotslogiken sind technisch teils sogar richtig. Wäre Cannabis keine illegale Droge, wäre es kaum verboten. Dass die Frage jedoch mit der Frage als Antwort beantwortet wird, scheint einigen wenig bewusst zu sein.
Seit Menschheitsgedenken gibt es keine Cannabistoten! Aber vielleicht bald doch?
Derartige Logiken gibt es sehr viele. Der Konsument, der durch das Verbot weit mehr leidet, dient dann als Herleitung eben für dieses Verbot: „Drogen sind so schlimm, dass sie dir dein Leben kaputtmachen.“ Wenigstens ein Teil des kaputten Lebens geht aber bei fast jedem Drogenkonsumenten auf die Drogenverbote zurück. Eines der richtig tollen Verbotsargumente lautet: „Für Cannabis gibt es keine Unbedenklichkeitserklärung.“
Dass Cannabis als Droge auf den Konsumenten auch negative Auswirkungen haben kann, wird kaum jemand bestreiten. Jedoch sind die zu erwartenden Auswirkungen bei einem erwachsenen Konsumenten nicht derart gravierend, um ein Verbot zu rechtfertigen und lässt dieses nicht durchsetzen. Aber dann greift das Argument der „richtigen Signalwirkung für den Jugendschutz“. Wir sind freie, mündige und selbstbestimmte Bürger und uns wird im Erwachsenenalter das Kiffen untersagt, da dieses eine pädagogisch wertvolle Signalwirkung für Jugendliche hat, wenn freie, mündige und selbstbestimmte erwachsene Bürger ihrer Freiheiten beraubt und als unmündig bevormundet werden. Wer seinen klaren Menschenverstand zumindest zeitweise betäuben kann, wird diese Logiken vielleicht besser nachvollziehen können.
Es gibt auch keine Unbedenklichkeitserklärung für …
Beim Marihuana entscheidet jeder Bürger für sich selber, ob er es nimmt oder nicht nimmt. Wenn einer von uns Cannabis nimmt, wird deswegen der andere dazu nicht gezwungen sowie der andere keine negativen Folgen zu tragen hat. Wenn es ihm nicht passt, kann er die Personen und Orte meiden. Dieses macht man in anderen zwischenmenschlichen Belangen auf die gleiche Weise. Man geht doch in seiner Freizeit nicht dorthin, wo es für einen nicht schön ist sowie es für Arbeitsplätze, Auflagen und Regelungen durch Arbeitgeber und Regierungen gibt.
Bei Kernkraft, Fracking, TTIP, Vorratsdatenspeicherung, Genfood und anderen Dingen entscheidet nicht jeder für sich selber, sondern es wird von oben herab für alle entschieden. Gibt es für all diese Dinge eine Unbedenklichkeitserklärung?
Das nicht, aber es gibt Bedenklichkeitserklärungen, die bei Bedarf maßgeblich ignoriert werden. Natürlich kann ich auf Ökostrom setzen. Wenn ich jedoch ein Produkt kaufe, wurde für dieses dennoch Atomstrom eingesetzt. Und wenn ein AKW hochgeht, hindert es die Strahlung nicht, auch mich zu töten, selbst wenn ich keinen Atomstrom nutzte! Natürlich kann ich auch in den speziellen Bioladen gehen, um kein Genfood zu kaufen. Das muss ich mir jedoch leisten können und kann ich es nicht, müssen die Hersteller der Supermarktprodukte nirgends drauf schreiben, wo Genfood enthalten ist. Hier entscheide ich eben in all diesen Punkten nicht mehr für mich alleine und kann mich dem auf einfache Weise eben nicht entziehen.
Bestes aktuelles Beispiel: Glyphosat!
Glyphosat ist ein umstrittenes, aber effektives Unkrautvernichtungsmittel, welches allgegenwärtig eingesetzt wird. Wer im Supermarkt einkauft, wird dort Lebensmittel kaufen, die mit Glyphosat behandelt wurden. Die WHO hat diesen Wirkstoff jüngst als vermutlich krebserregend eingestuft.
In einigen Orten, in denen die Menschen stark dem Glyphosat ausgesetzt werden, sollen die Krebsraten durch die Decke schießen. Die Daten werden vermutlich von nun an genauer erhoben und ausgewertet. Das wäre eben keine Unbedenklichkeiteserklärung.
Durch die Medienlandschaft ging, dass die Verbraucherminister und Verbraucherministerinnen in Osnabrück über ein Glyphosatverbot beratschlagen, welches sie höheren Stellen empfehlen wollen. (Pure Bürokratie!) Hierbei soll Glyphosat jedoch nicht komplett verboten werden. Die Landwirtschaft darf es mit ein paar neuen Auflagen und Einschränkungen, die kaum kontrolliert werden können, weiterhin nutzen. Aber der Privatmensch in seinem Schrebergarten darf es nicht mehr verwenden. Es gibt immerhin auch keine Unbedenklichkeitserklärung.
Natürlich ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Es zeichnet sich jedoch sehr deutlich ab, dass der Bürger dann bevormundet wird, wenn er über sich selber entscheiden kann. Wenn er dieses jedoch nicht mehr kann, braucht man keine Unbedenklichkeitserklärung – man kann es erlauben. Genau das scheint das System zu sein und dass es hierbei um die Erhaltung unserer Gesundheit geht, wenn uns Cannabis verboten wird, kann bezweifelt werden. Es scheint doch eher darum zu gehen, einen Teil der Bevölkerung zu maßregeln, bevormunden und auszugrenzen, um der gesellschaftliche Mitte ein „Feindbild“ zu bieten, der man „auf den Weg hilft“. Das soll vermutlich die gesellschaftliche Mitte sowie die eigenen Positionen in dieser stärken. Ob das wirklich Sinn macht, die Grundrechte und Grundfreiheiten eines jeden Einzelnen einzuschränken oder gar mit Füßen zu treten, lässt sich bezweifeln!