Wir leben in einer Welt, die sich selber als aufgeklärt bezeichnet. Wir bringen Behinderte innerhalb unserer Gesellschaft nicht um, sperren Homosexuelle nicht wegen ihrer Sexualität in den Knast, akzeptieren andere Kulturen oder Glaubensrichtungen und wollen weltoffen in der globalisierten Medienwelt andere Menschen eben auch als diese anerkennen. Doch eigentlich ist all das doch eher eine Willensbekundung als praktizierter Alltag. Die bereits genannten Themen bleiben hier einmal außen vor, es geht mit dem Hanfverbot weiter.
Warum gefährdet dieses Hanfverbot denn jetzt Ihre Freiheit?
Immerhin muss niemand diesen Hanf nutzen oder konsumieren, sondern kann es auch bleiben lassen. Dann wird man keine Probleme mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Führerscheinstelle erhalten. Damit ist die Überschrift doch eigentlich Unfug, da man einfach keinen Hanf konsumiert und dieser die eigene Freiheit damit nicht gefährdet? Und darin besteht bereits der gedankliche Fehler, da man mit dieser Schlussfolgerung bereits die selbstbestimmte Entscheidung aufgegeben hat und sich dem Verbot beugt. Man selber hat die eigene Freiheit schon damit aufgegeben, die Entscheidungsgewalt über die eigenen privaten Belange dem Verfolgerstaat zu überlassen. Und wenn dieser einem wegen dem Hautkrebsproblem verbietet, im Garten zu sonnen, lässt man es dann auch bleiben?
Patienten und das Hanfverbot
Natürlich muss keiner kiffen. Das muss auch keiner, wenn es legal ist. Aber auch mit dem Hanfverbot kann praktisch jeder kiffen. Es muss sich immerhin auch keiner an Gesetze halten, sondern bei Auffälligkeiten nur mit den Konsequenzen leben oder eben daran sterben. Das machen bereits einige Patienten, die liebend gerne Marihuana gegen ihre Leiden verwenden würden oder es nicht einmal wissen, dass dieses der einzig humane und praktisch umsetzbare Hoffnungsschimmer für ihr erträgliches Überleben darstellt.
Wer in den guten Jahren denkt, dass man den Leuten in ihren Wohnzimmern durchaus den Joint verbieten kann, sollte nicht meinen, dass er für immer gesund bleibt. Im Alter nehmen die Beschwerden zu. Gerade bei den Altersleiden hilft häufig dieser verbotene Hanf. Auch wenn es in Deutschland für einige dieser Patienten bereits möglich ist, Marihuanablüten oder cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel auf legalem Wege zu erhalten, ist dieses für die meisten Patienten nicht der Fall. Die Hürden sind leider noch zu hoch, als dass man eben zum Hausarzt und dann in die Apotheke geht, um seine Hanfblüten gegen die chronischen Schmerzen, die Übelkeit bei der Chemotherapie, gegen ADHS, gegen Tourette, gegen MS, gegen Menstruationsbeschwerden oder sonstige Leiden zu erhalten.
Man könnte sich natürlich auch freuen, wenn Personen aus der Verbotsliga selber mal auf den Hanf angewiesen sind und man ihnen sagen kann, dass sie jetzt unbedingt konsequent an die richtige Signalwirkung denken und schnell sterben sollen. Wo kommen wir denn da hin, wenn wir Ausnahmen machen?
Mit dem Hanfverbot keine freie Entscheidung
Wenn wir wegen dem Hanfverbot nicht kiffen, ist das nicht unsere Entscheidung. Wenn wer trotz Hanfverbot kiffen, werden wir bei Auffälligkeiten in unseren Freiheiten leider schnell beschnitten. Sind wir krank und müssen feststellen, dass nur der verbotene oder praktisch nicht legal erhältliche Hanf uns genügend helfen kann, sind wir wieder nicht frei in unserer Entscheidung, wenn wir trotz Verbot konsumieren.
Wer schrecklich schlimme Schmerzen oder Leiden hat, wird immerhin alles für die Linderung machen, selbst wenn es einem in absehbarer Zeit die Existenz vernichtet. Wenn man es einfach nicht mehr aushält, aber die Lösung doch so einfach ist, dann handelt man als Patient noch weniger rational als ein Genusskonsument.
Ob wir bereits kiffen oder ob wir jemals kiffen werden, das Hanfverbot beschneidet allein durch seine Existenz unsere freie Entscheidung und damit unsere Freiheit. Es handelt sich bei einem Verbot immerhin um eine Weisung und keine Empfehlung. Das Kiffen an sich ist dabei nicht einmal verboten. Aber wie soll jemand legal kiffen, wenn die damit verbundenen Handlungen kriminalisiert werden?
Immerhin ist die geringe Menge keine legale Menge und der Erlaubnisinhaber kann meist die Apothekenpreise nicht stemmen. Theoretische Lösungen, die sich praktisch nicht genügend umsetzen lassen, sind damit auch keine Problemlösungen, sondern Bestandteil vom Problem.