Innerhalb der EU sind Cannabisprodukte bis 0,2% THC legal, innerhalb der Schweiz sogar bis 1% THC. Es gibt immer mehr Patienten, die den Hanf für sich entdecken und viele von ihnen brauchen dieses Tetrahydrocanabinol, genau wie Genusskonsumenten, höchstens zum Vergnügen. Medizinisch hilft ihnen jedoch Cannabidiol. Dieses kann selbst ohne THC bei vielen weiteren Patienten vielleicht keine genügende, aber eine erhebliche Linderung bewirken. Viele Seedbanks wie Royal Queen Seeds haben bereits Marihuanasorten mit einem mittelhohen THC und hohen CBD-Gehalt im Programm, die jedoch weiterhin kriminalisiert werden. Aber wie sieht es denn aus, wenn Seedbanks wie die CBD Crew CBD Strains entwickeln, die weniger als 1% oder für die EU weniger als 0,2% THC enthalten? Darf man dieses Marihuana nun einfach so anbauen und sich selber medizinisch versorgen?
Hanf ohne THC nicht einfach selber hochziehen
Diese CBD Strains finden sich bereits im Seedversand. Die Händler haben ihren Sitz natürlich nicht in Ländern wie Deutschland, in denen es ein Hanfsamenverbot für Hanfsamen gibt, aus denen potente Pflanzen wachsen können. Aus Spanien, den Niederlanden oder anderen Ländern können sie jedoch EU weit versenden und wenn in einem Brief versendet wird, gilt das Postgeheimnis. Gerade in Deutschland darf der Zoll diese diskreten Briefe nicht einfach öffnen, ohne sich das vorab durch einen Richter genehmigen zu lassen. Deswegen passiert das so gut wie nie. Man kann also einen CBD Strain über das Internet sehr sicher bestellen, wenn man sich in der EU befindet und aus dieser versendet wird.
In der Schweiz sieht es wiederum anders aus, da hier zwischenzeitlich oder noch immer auf Hanfsamen erfolgreich gefilzt wird. Wer in der Schweiz lebt, sollte seine CBD Strains lieber auf einer Reise einkaufen und ins Müsli mischen, welches ansonsten keinen Hanf enthält. Daheim findet man die Seeds schnell wieder.
Darf man denn CBD Strains legal anbauen?
In Deutschland ist der Hanfanbau generell genehmigungspflichtig. Selbst für Faserhanf wird diese Anbaugenehmigung nur für EU zertifizierte Nutzhanfsorten lediglich einem Landwirt erteilt, wenn dieser alle Formalitäten richtig bearbeitet. Für den Anbau von potenten Hanf ist bislang noch keine oder fast keine Anbaugenehmigung erteilt worden, ab 2017 sieht das vielleicht schon anders aus.
Das bedeutet so viel, dass der Anbau vom CBD Strain bis 0,2 % THC vielleicht noch keine schwere Straftat, aber wenigstens ein kriminalisiertes Delikt wäre. Es wird allerdings die Polizei und nicht das Ordnungsamt in Erscheinung treten, selbst wenn der Hanf noch nicht einmal blüht. Man käme allerdings automatisch mit einer einzigen geernteten Pflanze über die geringe Menge hinaus, für die der Staatsanwalt eine Anzeige einstellen könnte. Es wäre zwar nur sehr wenig THC enthalten und würde vermutlich nicht sehr viel passieren, aber damit wäre der Anbau von einem CBD Strain nicht einfach legal.
In Österreich hingegen ist der Hanfanbau legal, solange er nicht der „Suchtgiftherstellung“ dient. Wer potenten Hanf in die Blüte schickt, kann sich jedoch aus der Unterstellung, genau dieses zu machen, nicht herausreden und landet automatisch vor dem Richter. Man kann legal Stecklinge und Hanfsamen kaufen und hochziehen, darf diese aber bei potenten Pflanzen nicht blühen lassen. Mit einem CBD Strain mit unter 0,2 % THC geht es hingegen nicht um die „Suchtgiftherstellung“, dieser kann demnach einfach angebaut und in Blüte geschickt werden. Da die EU Länder neben den EU-Gesetzen ihre eigenen Reglungen haben, wäre es sogar denkbar, dass ein etwas höherer THC Gehalt noch nicht als „Suchtgiftherstellung“ ausgelegt werden würde.
Wer einen CBD Strain als Seeds aus der EU in die Schweiz bestellt, kann Glück haben, wenn er sagt und beweisen kann, dass die Blüten dieser Pflanze im Gehalt unter einem Prozent THC liegen werden. Vogelfuttersamen sind immerhin auch legal sowie in der Schweiz seit vielen Jahren legal Faserhanf bis 1 % THC angebaut wird. Ob man sich diesen Anbau von CBD Strains genehmigen lassen muss, kann vielleicht von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen. Einen Freund, der nichts zu befürchten hat, beim Amt nachfragen zu lassen, kann nicht schaden. Der legale Anbau von einem CBD Strain mit einem THC Anteil von unter einem Prozent in den Blüten ist in jedem Fall möglich, aber vielleicht an Auflagen gebunden.
Zum besseren Verständnis: Das mit Gesetzen, Rechten und Regelungen ist immer zu einem großen Teil eine Auslegungssache. Im Ernstfall muss man sich und die eigenen Taten gut darstellen können. Man sollte also nicht denken, dass diese Gesetze, Rechte und Regelungen für jeden in gleicher Weise greifen und weil ein anderer sich rausreden konnte, einem selber das auch gelingt.
Wenn die Polizei den CBD Strain findet
Sollte ein Patient in eine Kontrolle geraten, dann hat er zwei Probleme. Wer CBD Produkte mit unter 0,2 oder unter 1 % THC in Mengen konsumiert, schlägt im Drogentest vermutlich positiv auf THC an und ist seinen Führerschein vielleicht los, ohne jemals berauscht Auto gefahren zu sein.
Das andere Problem ist für viele sogar das geringere. Die Marihuanapflanzen, die Marihuanablüten, das Haschisch oder Extrakt vom CBD Strain sehen genau so wie potentes Marihuana aus. Der Beamte wird mit seinen Augen niemals den Unterschied zu potenten Cannabisprodukten sehen können. Er wird bei einem Fund direkt sehr gründlich weiter suchen und alles beschlagnahmen, um eine Anzeige zu erstellen. In der Schweiz wären bei kleinen Mengen nur Bußen zu zahlen, ohne dass direkt die „Spanische Inquisition“ einrückt.
Es wird nachfolgend alles geprüft und wenn nichts Verbotenes gemacht wurde, kriegt man mithilfe eines Anwalts sogar alles zurück. Es ist jedoch sehr unschön, wenn die Beamten unter den Blicken der Nachbarn erst mal das Haus stürmen und am nächsten Tag alle einen Zeitungsartikel mit den schicken Fotoaufnahmen von den „Rauschgiftpflanzen“ finden. Dass sich Wochen später herausstellt, dass der CBD Strain völlig legal ist, wird hingegen keiner der besagten Gaffer oder Leser erfahren.
Weiterhin wäre die Frage zu stellen, ob denn wirklich alles völlig legal ist, wenn man seinen CBD Strain anbaut. Gibt es vielleicht doch noch das besagte „Suchtgift“, vor dem die Jugend zu schützen ist? Der Patient, dem wirklich der CBD-Konsum Linderung verschafft und der auf THC verzichten kann, sollte sehr darauf achten, dass seine Hosentaschen, sein Fahrzeug und seine Wohnung clean sind und er keine kriminalisierten „Rauschgifthandlungen“ begeht oder an diesen mitwirkt. Dann sollte man sich im Ernstfall immer schnell retten können. Ärgerlich und rufschädigend ist diese „Fürsorge“ durch Verfolgungsbehörden dann allerdings doch.