Nicht nur Polizisten berauben einen der Eigenbedarfsmengen und deswegen sollte man einiges beachten, um sicherer den Marihuana Eigenbedarf lagern zu können. Es gibt hierbei grundlegende Fehler oder Strategien, mit denen es einen erheblichen Unterschied machen kann, rechtlich und auch zwischenmenschlich. Gerade im WG Leben ist es nicht unüblich, dass nicht nur der Kühlschrankinhalt und die Getränke zum „Gemeinschaftseigentum“ erklärt werden. Deswegen hier einige Hinweise, es gibt gewiss weitere Dos and Don´ts.
Rechtliche Aspekte mit Geringer Menge beim Eigenbedarf lagern
Die meisten Konsumenten laufen nicht täglich zum Dealer, sondern kaufen eine Menge, mit der sie einige Tage oder Wochen auskommen wollen. Naheliegend ist es, diese Menge in kleinen Klemmverschlusstütchen zu portionieren. Dieses ist jedoch der dümmste Fehler, wenn man damit irgendwann vor dem Richter steht. Auch wenn es eine geringe Menge ist und der Staatsanwalt das Verfahren einstellen könnte, so wird einem automatisch Dealerei unterstellt. Dieses passiert automatisch auch dann, wenn sich viele Klemmverschlussbeutel, eine genaue Feinwaage sowie möglichst noch Bargeld irgendeiner Stückelung (Ist immer typische Dealgeldstückelung selbst bei einem 5 Euro Schein!) findet.
Deswegen gilt Folgendes: In der Wohnung und am Körper sollte man maximal die geringe Menge haben. Wird bei einem etwas gefunden, wird teils die ganze Wohnung durchsucht. Wer mehr Marihuana sein eigen nennt, sollte dieses immer auslagern und Klemmverschlussbeutel wegwerfen oder mit der Waage an einen noch anderen Ort auslagern. Wer seinen Eigenbedarf lagern möchte, sollte natürlich nicht gerochen werden. Es gibt Beutel zum Einschweißen oder sehr dicht abschließende Tupperdosen (Oder auch Abwasserkanalrohre!) und diese können noch in einer Aktivkohlematte eingerollt werden. Bei einigen Dunstabzugshauben sind Matten dabei.
Wenn etwas passiert, sollte man nur Angaben zur Identität machen und ansonsten nichts sagen und Drogen- Schnelltests verweigern. Aussagen anderer Leute gegen einen sind häufig frei durch die Beamten erfunden und ohne Anwalt ist nichts zu sagen.
Es gibt keine Entlastungsaussagen! Man kann sich immer nur belasten und wer Kollegen anschwärzt: Warum sollten diese sich nicht fünffach revanchieren?
In einer Wohngemeinschaft suchen die Beamten gerne in allen Räumen und werfen ihre Funde auf einen Haufen, um über die Geringe Menge hinauszukommen, damit der Staatsanwalt das Verfahren nicht einstellen kann. Um sich in solchen Fällen zu schützen, sollte am eigenen Zimmer ein Zettel kleben: „Wohnbereich von xxx“ sowie die Tür zu verschließen ist. Nur dann kann das Zimmer nur mit speziellem Durchsuchungsbefehl zu dieser einen Person begangen werden.
Wenn in einer WG doch von mehreren Personen etwas gefunden wird und jede Person unter der geringen Menge liegt, sollte man sich auch für weitere beschlagnahmte Dinge pro Person ein persönliches Protokoll über die Durchsuchung ausfertigen lassen, damit man dann nicht mit allen WG Bewohnern über die geringe Menge kommt. Generell muss man zu Beginn während oder am Ende einer Hausdurchsuchung bei Straßenkontrollen oder Verhören nichts unterschreiben, auch wenn einem dieses erklärt wird.
Man muss auch nicht mitwirken, sondern kann passiv alles abwarten. Man sollte generell nichts unterschreiben und nichts aussagen und sich die Namen und Dienstnummern der Beamten notieren, wie man auch immer das Recht hat, einen Zeugen hinzuzuholen. Dieses kann auch ein Nachbar sein, wenn sonst gerade keiner kommen kann. Bevor man etwas sagt oder unterschreibt, sollte man immer schon mit seinem Anwalt gesprochen haben!
Eigenbedarf lagern, ohne dass er weg geraucht wird
Wer kennt es nicht – man kauft gut ein und greift später doch ins Leere. Ob die WG Mitbewohner oder der Besuch, keiner will es gewesen sein. Ob man noch alles Geschehen mit Kameras mitschneiden muss? Warum nicht einfach sicher den Eigenbedarf lagern? Alle Punkte aus dem vorherigen Teil bleiben immer zu beachten!
Aber damit ist das Problem meist auch bereits abgemildert. Dennoch sollte man nur das Weed dabei haben, welches gerade verbraucht werden darf und alles andere sicher versteckt einlagern. Es darf natürlich nicht zu riechen sein und keiner bei einer Entnahme sehen, wo es liegt. Es gibt diverse Verstecke, aber wer etwas von Fach ist, findet die Hälfte von diesen auf 10 Meter Entfernung mit einem Blick in den Raum. Deswegen sollte das geruchssichere Versteck möglicherweise gut versteckt werden. Stumpf ist natürlich trumpf und Stellen, die für Verstecke wirklich untypisch sind, findet keiner. Wer würde z. B. vermuten, dass er den gammeligen Müllbeutel hochheben muss? Unter diesem kann der Eigenbedarf lagern, aber das geht natürlich nur, wenn sonst keiner den Müll rausbringt.
Gelegentlich meinen es gewisse Personen nicht einmal böse und sind eigentlich zuverlässig und sorgen auch für Ersatz. Sie sind jedoch gerade in Feierlaune und bereits anderen Welten und raffen das dann einfach nicht mehr. Ist das jedoch bei einigen Personen bereits Normalzustand, sollte man sich von ihnen trennen. Man kommt auf die Welt wie andere auch. Ohne spezielle Verpflichtungen gegenüber den anderen Mitmenschen. Sehen diese das anders, haben die vielleicht Wahrnehmungsstörungen.