Haschisch als Produkt der Marihuanablüten enthält Harze. Marihuanablüten enthalten Harze und weitere pflanzliche Bestandteile. Man kann es essen, der Körper verdaut es und wird aus diesen Pflanzenteilen Energie gewinnen. Je nach Wirkstoffgehalt wird sich natürlich auch eine Wirkung einstellen. Ist Haschisch deswegen ein Lebensmittel oder wenigstens ein Gewürz? Immerhin kochen viele mit Hanf!
Alkohol bietet Brennwert, Harze tun dieses auch!
In Bayern gilt Bier als ein Lebensmittel, da es Nährwert hat. Neben anderen Bestandteilen bietet der Alkohol Nährwert. Kohlenhydrate und Proteine kommen auf 400 Kilokalorien pro 100 Gramm, Fett kommt auf 900 Kilokalorien pro 100 Gramm und Alkohol bringt es auf 700 Kilokalorien pro 100 Gramm. Es soll Alkoholiker geben, die nur noch „Flüssignahrung“ einnehmen und auf richtiges Essen verzichten, ohne dadurch innerhalb von Monaten oder Jahren zu verhungern. Gesund ist das gewiss nicht, aber immerhin gesellschaftsfähig. So erklärt der bayerische Koch auf der Cannabis XXL, dass sieben Bier ein Schnitzel sind und bestätigt die Aussage vom Showkoch aus Berlin, dass Köche häufig stockbesoffen sind, häufig auch jeden Tag.
Es scheint demnach nicht nur in Bayern ein Regelfall zu sein, dass die Ernährung auf Flüssignahrung umgestellt wird.
Haschisch in Lebensmitteln
Es wird nicht nur mit Haschisch gekocht, sondern auch mit anderen Pflanzenteilen der Hanfpflanze. Nicht alle enthalten Cannabinoide aber doch einige. Demnach wird Hanfbutter mit Marihuanablüten oder anderen wirkstoffhaltigen Pflanzenteilen angesetzt, teils auch mit Nutzhanf, der keine berauschenden Wirkstoffe enthält. Mit der Hanfbutter, Marihuanablüten oder Haschisch wird gerne gekocht. Es lässt sich besonders gut Backen.
Danny Wagenfeld als Showkoch auf der Cannabis XXL erklärte: Ob mit oder ohne Wirkstoff – Bei Hanfbutter maximal bis 80° Celsius erhitzen, beim Braten, Kochen oder Backen bis maximal 140° Celsius erhitzen. Ansonsten zerfallen die wertvollen Fettsäuren und es können sogar krebserregende Stoffe entstehen. Für höhere Temperaturen sollten andere Pflanzenöle verwendet werden, dann natürlich ohne Wirkstoffe. (Letzteres hat Danny so nicht gesagt, aber auch mit Wirkstoffen aus der Hanfpflanze sollten beim Kochen hohe Temperaturen gemieden werden.)
Wird mit Wirkstoffen essen zubereitet, dann wird in der Regel gebacken und nicht gebraten oder gekocht. Damit die Wirkstoffe zur Geltung kommen, ist es sogar wichtig, dass sie vor dem Verzehr erhitzt wurden. Durch die Wärmeeinwirkung wandeln sich Vorstufen vom berauschenden THC in dieses um, die ansonsten keine Wirkung entfalten würden. Weiterhin wichtig wäre, dass die Cannabinoide nicht wasserlöslich sind und im Essen demnach an Fetten gebunden werden sollen, um überhaupt wirken zu können.
Nicht grundlos wird in der Regel erst Hanfbutter gemacht, um mit dieser zu backen.
Haschisch als Lebensmittel?
Ganz klar ist, dass die Cannabinoide der Hanfpflanze als Harze auch einen Brennwert haben. Auch andere Pflanzenteile lassen sich verdauen und der Körper zieht Energie aus diesen. In Bayern gilt Bier als Lebensmittel, Schnaps jedoch nicht. Hier wird vermutlich im Wirkstoffgehalt unterschieden sowie im Bier weitere Bestandteile neben dem Alkohol Brennwert bieten. Beim Haschisch wäre die Haschplatte an sich vermutlich zu potent, um als Lebensmittel gelten zu können. Würde man das Haschisch aus Nutzhanf herstellen, in dem dann kaum THC enthalten wäre, dann wäre der Wirkstoffgehalt vermutlich gering genug, um als Lebensmittel gelten zu können.
Da kaum jemand derartiges Haschisch herstellen würde, hat sich vermutlich noch niemand diese Frage gestellt. Haschisch oder Marihuanablüten werden jedoch als Zutat für die Herstellung von Lebensmitteln genutzt und sind in diesen auch als Lebensmittel zu betrachten, ähnlich wie es bei Branntwein Pralinen der Fall ist: Es sind Lebensmittel, die auch psychotrope Wirkstoffe enthalten. Da auch Kakao und Kaffee genau wie viele andere Pflanzen psychotrope Wirkstoffe enthalten, müssten sehr viele Lebensmittel derart deklariert werden.
Derzeit ist das für Haschgebäck im deutschsprachigen Raum kein Problem: Es ist verboten und muss deswegen nicht geprüft oder deklariert werden. Es ist demnach auch gefährlicher, als wäre es legal. Dann müsste dieses nämlich auf der Verpackung mit geprüftem Inhalt vermerkt werden!