Legal Highs sind uns allen ein Begriff. Als Kräutermischungen oder Badesalze deklariert, werden sie an Konsumenten vertrieben, die Legal Highs als Ersatz für Marihuana oder Upper wie Amphetamin verwenden. Legal Highs werden auch Research Chemicals (Forschungschemikalien) genannt und verfügen häufig über ungeahnte Potenziale, aber oft auch unerforschte Nebenwirkungen.
Durch das NPSG wird der Handel und Besitz von Stoffen, die Amphetamin oder Cannabis imitieren, verboten. Obwohl wir uns normalerweise für eine liberale Drogenpolitik aussprechen, halten wir das für sehr sinnvoll. Research Chemicals sind wie schon erwähnt, unerforschte Chemikalien, über deren Wirkungsweise und Nebenwirkungen sich meist noch keine Aussage treffen lässt.
Legal Highs sind nicht ungefährlich, nur weil sie legal waren
So wie alle andere psychoaktiven Substanzen auch haben Legal Highs aller Art Nebenwirkungen, die man aber aufgrund des stetig wachsenden Angebots an Research Chemicals kaum alle gründlich erforschen kann. Es kommen stetig neue Chemikalien auf den Markt, die versuchen, die Wirkung von bekannten Drogen zu imitieren und das teils auch schaffen.
Doch nur weil die gewünschte bzw. erhoffte Wirkung eintritt, heißt das noch lange nicht, dass der Spaß nichts kostet. Viele Cannabismimetika sind bis zu tausendmal so potent wie das originale THC. Kopfschmerzen, Paranoia und kalter Schweiß gehören nur zu den häufigsten Ursachen. Inzwischen gelten die meisten Legal Highs, die Cannabis imitieren, als Auslöser von Depressionen und Psychosen. Die Folgen von Legal High-Konsum machen sich aber auch oft körperlich bemerkbar. Wahrnehmungsstörungen in Form von Verschwommenheit, Kopf-, Bauch- und Halsschmerzen bis hin zu Pulsrasen oder Schweißausbrüchen und schlimmeren Symptomen können durch beispielsweise ADB-FUBINACA ausgelöst werden.
Das große Problem mit der Aufklärung
Die wenigsten wissen, dass Cannabismimetika (in der Regel Pulver) dazu verwendet werden, um schlechtes Gras potenter zu machen. Die entsprechenden Tütchen mit Pulver gibt es im Internet zu erschwinglichen Preisen, sodass jeder Dealer, der die entsprechenden Bezugsquellen hat, die Möglichkeit hätte, das weiter zu verkaufende Gras ein wenig potenter zu machen. So kommen die Kunden schließlich auch wieder. Mit dem NPSG hat die Bundesregierung nun einen Schritt gewagt, der diese Vorgehensweise unterbinden soll.
Doch helfen die Maßnahmen? Reicht das NPSG aus, um synthetische Cannabinoide vom Markt zu verdrängen? Nein, nicht wirklich. Noch immer wird viel Marihuana in riesigen Mengen aus dem Ausland nach Deutschland gebracht, auch wenn die „Homegrower“-Kultur immer mehr auf dem Vormarsch ist. Selbstverständlich greift das NPSG im Ausland nicht. Es ist also kein Problem für Großhändler, ihr Zeug weiterhin zu „verschlimmbessern“.
Wie man sich gegen Legal Highs schützen kann
Bist du dir nicht sicher, ob dein Dealer dir vielleicht unsauberes Weed verkauft? Es muss ja nicht einmal gestreckt sein, aber irgendwie ist die Wirkung viel zu ungewohnt oder zu stark? Vielleicht liegt es an synthetischen Cannabinoiden. Die sind leider nur unter dem Mikroskop richtig zu erkennen. Die pulvrigen Kristalle heben sich spätestens dann von den Trichomen ab, wenn du den Bud ein wenig schüttelst oder aus geringer Höhe fallen lässt. Wenn dort, wo der Bud gelandet ist, Pulver zurückbleibt, solltest du das Pulver keinesfalls konsumieren.
Besonders eine cremige oder sogar gelblich-schweflige Note im „Pollen“-fach kann ein Hinweis auf Synthetik sein, aber urteile nicht zu schnell. Vielleicht hast du einfach nur krass gutes Dope bekommen. Versuche nicht so viel zu konsumieren und beobachte, ob die Nebenwirkungen noch immer auftreten. Wenn ja, solltest du vielleicht mit deinem Dealer reden (wenn deine Argumente überzeugend genug sind) oder dir einen neuen Kontaktmann suchen.
Die Absurdität des NPSG
Wie wir gezeigt haben, lässt sich damit rechnen, dass vielleicht weniger Konsumenten Legal Highs bestellen, um diese direkt und pur zu konsumieren. Allerdings wird die Vergiftung der normalen Cannabiskonsumenten weiter andauern, solange solche Substanzen hergestellt werden.
Und was das Verbot von Rausch angeht: Das NPSG erfasst einige Substanzen, die aktuell als Ersatz für zum Beispiel LSD oder MDMA angeboten werden. Lediglich Cannabismimetika und Cathinone (Upper), die keinen anderen Zweck erfüllen, als Drogen nachzuahmen, sind durch das NPSG in die Liste der nicht verkehrsfähigen Substanzen aufgenommen worden. Diverse Shops betreiben weiterhin freudig Handel mit Research Chemicals, die weniger Nebenwirkungen haben, als die nun verbotenen Legal Highs, allerdings von der Wirkung her stärker sind (teils sehr stark psychedelisch, inkl. Halluzinationen aller Art und spiritueller Erfahrungen und Begegnungen).
Fazit
Mit dem NPSG zeigt die deutsche Bundesregierung einen guten Willen. Wie effektiv das Gesetz im Endeffekt sein wird, wird sich noch zeigen. Wir wünschen euch einen natürlichen Rausch und hoffen, dass ihr verstanden habt, dass man niemals wissentlich Legal Highs zu sich nehmen sollte, wenn keine fundierten Berichte vorliegen.