Sehr viele Menschen können nicht ohne ein „Genussmittel“ leben. Gewöhnen sie sich das eine ab, fangen sie mit dem anderen erst richtig an. Der Opiatsüchtige geht auf Alkohol und hat an seiner Situation nichts verbessert. Der Kiffer geht auf Medikamente oder Alkohol und hat seine Situation meist verschlechtert. Würden hingegen „die speziellen Kandidaten“ von Alkohol auf Cannabis umsteigen, könnten sie ihr Leben deutlich verlängern.
Kiffen ist doch gesünder als saufen
Es sollte kein Geheimnis sein, dass Sucht eine Kopfsache ist. Man kann körperlich entziehen, schon Monate clean sein und bleibt nach der Entlassung aus der Therapie keine zwei Tage nüchtern. Jetzt gibt es diejenigen, die einfach wie gehabt weiter machen und diejenigen, die umsteigen. Cannabis ist hierbei ein sehr gutes Mittel zum Umsteigen für alle, die auf Dauer nicht clean bleiben können oder wollen. Denn wenn der Kopf nicht clean sein will, gehen die Füße ganz von allein zur nächsten Bezugsquelle.
Cannabis kann ein Substitutionsmittel sein, um von Opiaten oder dem Alkohol loszukommen. Man ist nicht nüchtern, aber liegt auch nicht neben dem Sofa oder unter der Brücke. Man kann zum Abend etwas mehr kiffen, um den Tag ausklingen zu lassen. Der Drang zu den anderen „Genussmitteln“ wird jedoch ruhen, und man kann auf diese selbst in schwierigen Lebensphasen verzichten. Wenn es einem mal zu viel wird, kann einfach ein dickerer Joint geraucht werden, um für den Moment die Kontrolle zu behalten. Wird es einem viel, würde man mit Alkohol die Kontrolle eben nicht behalten.
Wenigstens ein trockener Alkoholiker mit dem Spitznahmen „Shorti“ erhält in Deutschland sein Marihuana aus der Apotheke und lebt vermutlich nur deswegen noch. Er hat einen Entzug nach dem anderen hingelegt und landete immer wieder im Suff, bis er Cannabis für sich entdeckte. Im Video kommt er ab Minute 6:40 zu Wort.
Mit Vorgeschichte auf Cannabis umsteigen?
Beim Alkohol ist unser gesellschaftliches System auf einem Auge blind und sieht mit dem anderen weg. Aber auch hier landet ein Suchtproblem in den Akten. Schlimmer noch ist es bei den verbotenen Drogen. Wenn man eine „Suchtkarriere“ hinter sich hat oder noch in dieser steckt und dort rauswill, dann laufen Arzttermine anders: „Das darf ich ihnen gar nicht verschreiben. Sie hatten immerhin ein Suchtproblem und mit den Pillen oder dem Zeug landen sie direkt in der nächsten Sucht.“ Das bedeutet, dass die Oma, die seit 20 Jahren medikamentenabhängig ist, mit den Pillen bis zum Leber- und Nierenversagen voll geworfen wird. Wer hingegen eine Alkohol- oder Drogensucht hinter sich gebracht hat, erhält rezeptfreie Baldrian-Hopfenpillen.
Wenn jetzt einer nicht mehr clean sein kann und auf Cannabis umsteigen möchte, dann ist das immerhin eine „Einstiegsdroge mit Schrittmacherfunktion“. Selbst wenn man einen Arzt bei Verstand und mit etwas Grundlagenwissen findet, wird dieser einem zur jetzigen Situation in Deutschland nicht weiter helfen wollen. Er kann, aber muss dann sehr viel Aufwand betreiben, der sich nicht bezahlt macht. Es ist bereits ein halbes Ehrenamt, einem Patienten zu seiner Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhelfen. Es macht außerdem keinen Spaß, in den eigenen Reihen damit dazustehen, einem Patienten „Rauschgift“ verschafft zu haben. Das alles taut bereits auf, ist aber doch immer noch Glatteis. Wegen Menschen wie Shorti und seinen Ärzten taut es überhaupt. Wer die Kraft hat, sollte es versuchen, am Prozess mitzuwirken.
Selbst wenn Cannabis vielleicht ab dem Jahr 2017 schon per BtMG verschrieben werden kann, wird man als trockener Alkoholiker oder ex Junk von gewiss mehr als 90 % aller Ärzte sehr schräg angesehen, wenn man auf Cannabis umsteigen möchte, um den eigentlichen Rückfall sicherer abzuwehren.
Nur zur Info:
Methadon oder Polamidon wird nicht von allen Menschen vertragen sowie es eine Sucht erzeugt, die bereits stärker als vom Heroin ist. Viele nehmen es nur, um dieses Suchtverlangen in den Griff zu bekommen und würden gerne davon weg. Abstinenz ist für diese Personen jedoch der sichere Rückfall und Cannabis bringt sie vor den Richter und der zurück zum Bahnhof.