Wir leben in der christlich demokratisch westlichen Welt friedlich miteinander, achten einander und respektieren die Rechte aller. Deswegen sind wir eben die besseren Menschen und können mit dem Finger auf all die anderen zeigen, die uns Gutmenschen nicht nahekommen. All diese verfehlten Personen und Gesellschaftssysteme sollen sich unsere Wertvorstellungen setzen, damit wir alle froh, glücklich und konsumierend in unserer heilen Welt umher hoppeln können.
Wo fängt das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ an und bei wem hört es wieder auf?
So scheint das Bild vieler Menschen von sich selbst und unserer Gesellschaft zu sein. Vielleicht wäre mal die Zeit gekommen, die Augen zu öffnen und die Wahrheit zu erkennen: Den Mist glauben bald nicht mal mehr die Kinder in der Schule, all das ist Quatsch. Diese Benachteiligung und Ungleichheit innerhalb unseres Systems gilt nicht nur für Kiffer, dieses gilt für einen Großteil der Menschen. Nur, dass von diesen ein Großteil glaubt, dass es ihnen noch recht gut geht oder es an ihnen selbst liegt, wenn dieses nicht der Fall ist.
Realität ist jedoch das: Wer nicht produziert oder konsumiert, ist nicht einer von „uns“. Man kann diese anderen jedoch immer noch therapieren oder kriminalisieren, damit sie wenigstens „uns“ Arbeit geben. Bomben zu bauen und sie anderen auf den Kopf zu werfen ist natürlich auch immer ein Denkanstoß, mit dem viele verstehen, dass man in Harmonie und Frieden zusammenleben sollte und einander zu respektieren hat.
Das Märchen vom Recht auf körperliche Unversehrtheit
Im Grundgesetz wird deutschen Bürgern das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ zugesprochen. Für Patienten gilt dieses nicht. 58.000 Menschen sterben jedes Jahr allein in Deutschland an der Folge von Medikamenten. In der Zwangstherapie oder der freiwilligen Therapie, um nicht zum Fall der Zwangstherapie zu werden, wird der Patient nicht allein eingesperrt oder ans Bett gefesselt, er hat den ganzen Müll der Pharmaindustrie zu fressen und frisst er nicht, wird es ihm gespritzt.
Psychiatriepatienten sterben nicht grundlos früher und wollen vielleicht auch gar nicht mehr länger leben. Ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das nicht mit sich machen lassen zu müssen, gibt es nicht. Wollen viele Patienten, die gerne Medizin nehmen möchten, wenigstens aussuchen, welche Medikamente mit Wirkpotenzial für ihre Erkrankung sie nehmen, dürfen sie sich nicht einfach so für den Hanf entscheiden, an dem nicht ein einziger Mensch stirbt? Wenn die Mediziner und Behörden nicht mitmachen, gilt auch für sie das Recht auf die körperliche Unversehrtheit nicht, sie können sich wie Menschen zweiter Klasse bevormunden lassen. „Man meint es auch mit ihnen nur gut und will ihr Bestes.“
Recht auf körperliche Unversehrtheit vor Gericht
Wer als Patient einmal vor dem Richter steht, sollte bereits vorher seinen Anwalt auf „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit“ ansprechen. Wem wirklich nur konsumbezogene Handlungen vorgeworfen werden, der geht mitunter mit einem „blauen Auge“ aus der Sache raus. Es ist jedoch nicht so, dass gleiches Recht für jeden gilt, sondern es kommt immer darauf an, wie genau das geltende Recht interpretiert und ausgelegt werden kann. Eben deswegen ist mit dem Anwalt vorab schon eine Strategie auszuarbeiten. Natürlich verhilft einem der Pflichtverteidiger nicht zum gleichen Recht wie zahlungskräftigem Mandanten, er ist aber vielleicht doch besser, als gar keinen Anwalt zu haben.
In der deutschen Rechtsprechung gab es einen Fall, dass ein Rollstuhlfahrer nicht in den Knast gesperrt werden konnte, da dieser nicht barrierefrei war. Somit nahm er immer alles auf sich und ein paar Jahre stauten sich an. Der neue Knast war dann für Rollstuhlfahrer entsprechend eingerichtet und so konnte er seine Zeit doch absitzen. Das sind die „Happy Ends“ in der deutschen Rechtsprechung.
Durch Kriminelle, den kriminalisierten Opfern doch ihrer Würde, Freiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu berauben, um den Handlangern des Unrechtssystems Arbeit und öffentliche Anerkennung zu bieten! Schon bald finden Gutmenschen auch in deutschen Privatknästen immer mehr Arbeitsplätze, um die anderen im Sinne der gesellschaftlichen Ordnung zu resozialisieren. Bei vielen der „Behandlungsresistenten“ dauert das ein Leben lang, aber man „beweist guten Willen“, ihnen doch zu helfen und meint es gut, mit sich selbst!