Kategorie: Drogen im Straßenverkehr

Die öffentliche Sicherheit wahren

In vielen Punkten müssen die Bürger ihre persönlichen Interessen und Wünsche der Gemeinschaft unterordnen. Dieses ist am Arbeitsplatz, in öffentlichen Lokalen oder im öffentlichen Raum weit stärker reguliert als auf eigenem Grund und Boden oder der eigenen Wohnung. Auch im Straßenverkehr lässt sich darüber intensiv streiten, ob diese vielen bevormundenden Regelungen allesamt sinnvoll sind. Natürlich sind dann auch Drogen im Straßenverkehr ein Thema.

Aber gerade an dieser Stelle muss die öffentliche Sicherheit gewahrt werden. Unfälle und vor allem solche mit Verletzten und Getöteten müssen unbedingt auf ein Minimum reduziert werden. Der Inhaber eines Führerscheins darf sich deswegen nur dann vor das Steuer begeben, wenn er gerade fahrtauglich ist. Drogen im Straßenverkehr sind in Deutschland gar nicht zulässig. Dieses zu prüfen obliegt der Verkehrspolizei sowie der Führerscheinstelle. Bei der Annahme, dass eine Person nicht fahrtauglich am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen teilnimmt oder teilnehmen wird, kann der Führerschein eingezogen werden.

Hierbei muss der Betroffene selber beweisen, dass er fahrtauglich ist und von ihm keine gesonderte Gefahr ausgeht. Der Führerschein ist ein Dokument, welches verliehen wird, welches man nicht besitzt und welches somit per Verdacht bereits eingezogen werden kann. Ein nachgewiesener Drogenkonsum mit der Annahme, dass die Person zukünftig berauscht fahren könnte, würde als Verdacht für den Führerscheinentzug genügen, ohne dass der Betroffene wirklich nachweislich berauscht gefahren ist.

Wie gefährlich sind Drogen im Straßenverkehr?

Selbst bei kleinsten Mengen Alkohol steigt das Unfallrisiko im Straßenverkehr nachweislich erheblich an. Auch ist bekannt, dass Opiate, Benzodiazepine und viele Medikamente sowie starke halluzinogene Drogen im Straßenverkehr sehr hinderlich sein können. Bei einigen Drogen wie dem Cannabis wird die Gefahr jedoch entweder überbewertet oder unterstellt.

Durch die Wirkung von THC bewertet der Kiffer seine eigene Reaktion derart kritisch, dass er automatisch weit vorsichtiger oder eben gar nicht mehr fährt. Selbst wenn Cannabiskonsum das Reaktionsvermögen einschränkt, kompensiert der bekiffte Fahrer es durch Vorsicht. Demnach wird bei den in Colorado nach der Legalisierung rückläufigen schweren Verkehrsunfällen argumentiert, dass dieses durch den geringfügig gesunkenen Alkoholkonsum resultiert. Dass dafür jedoch weit mehr gekifft wird und dieses für den Straßenverkehr nicht derart gefährlich wie Alkohol ist, steht nicht zur Debatte. Drogen im Straßenverkehr sind auch in geringer Menge nicht erlaubt.

Dieses führt nicht nur in Deutschland dazu, dass allein der Nachweis nicht psychotroper THC- Abbauprodukte genügt, um den Führerschein zu entziehen, ohne zu beweisen, dass jemals eine Rauschfahrt stattgefunden hat. Wer jedoch durch angeschlagene Gesundheit, Sehbehinderung oder gewisse Medikamente eine Risikogruppe für den Straßenverkehr darstellt, darf unbehelligt weiter fahren. Auch wer ständig Unfälle baut, kann seinen Lappen behalten. Wer jedoch nüchtern unfallfrei und vorsichtig fährt, gibt den Führerschein ab.

Bei hunderten Wirkstoffen und den dabei auftretenden Wechselwirkungen ist dieses Themengebiet weit komplexer. Menschen, die ihren Führerschein unbedingt behalten möchten, sollten sich besser bereits vor einem Ernstfall informieren.

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