Es war der 24.09.2016 auf dem Hammf e. V. Sommerfest, auf dem auch Günter Weiglein als einer der bekanntesten deutschen Patienten, die über eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Marihuanablüten in der Apotheke verfügen, zugegen war. Er hat schon sehr viel von seiner Patientengeschichte und seiner Meinung der Öffentlichkeit Preis gegeben. Wir vom Hanf Magazin wollten einfach mal andere Fragen stellen. Wie ist es denn mit den Denunzianten im Konsumenten- oder Patientenleben? Egal, wer bei der Polizei anruft und ein BtM Delikt meldet, die Beamten werden den Hinweisen nachgehen, ohne weiter zu prüfen, ob denn auch etwas dran sein kann.
Ein Anruf bei der Polizei genügt
Bei anderen Delikten würde man die Glaubwürdigkeit der Denunzianten prüfen, bei einem „Rauschgiftverbrechen“ scheint es jedoch ums Prinzip und nicht um Rechtsstaatlichkeit mit Bürgerrechten zu gehen. Günter Weiglein hat seit 2009 seine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Marihuanablüten aus der Apotheke. Er kann dazu einiges sagen und hat dieses auch im Videointerview, welches hier eingeblendet wird.
Wenn aus Freunden Denunzianten werden
Zum Abend sollte man den Günter nicht überfordern. Auf die Frageausführung, dass es vielen der Denunzianten gar nicht um den Hanf, sondern um persönliche Gründe geht, wenn sie einen langjährigen Freund oder Bekannten melden, schilderte er seinen Nachbarschaftsstreit. Möglicherweise geht es auch dabei in Wirklichkeit gar nicht um den Hanf, sondern um persönliche Antisympathie. Es gibt so einige Geschichten ohne Happy End, bei denen mit dem Bruch der Freundschaft die Polizei gerufen wurde. Kiffer sind im Verbotsstaat angreifbar, ob Genusskonsumenten oder Patienten. Da wird selbst den Erlaubnisinhabern vorgeworfen, sie würden für knapp 20 € pro Gramm in der Apotheke kaufen und für rund 10 € illegal wieder verkaufen. Wird man nun vom Kiffen oder vom Kiffer jagen doof?
Wenn die Gestapo dich holen kommt
Fakt ist jedoch, dass wir uns in Deutschland mit diesem Denunziantentum gegen Cannabisdelikte etwas am Leben erhalten haben, was wir im Keim ersticken sollten. Mit einer Meldung kommt einen die „Gestapo“ holen. Und selbst wenn nur drei Gramm für den Eigenkonsum oder gar nichts sichergestellt wurde und der Staatsanwalt das Verfahren einstellt. Was sagen nur all die Nachbarn, wenn man als „Rauschgiftkrimineller“ den uniformierten Beamten die Wohnung zu öffnen hat und dabei zusehen muss, wie „Beweismaterial“ sichergestellt wird? Bei diesen Vorkommnissen ist das Gedächtnis gut, nicht aber bei der Klarstellung, dass nichts gewesen ist und alles eingestellt wurde. „Der ist doch dafür krank, damit der als Süchtiger kiffen kann“, „Das kann einem doch um die Kinder von diesem Suchtkranken leidtun“, „Das Auto hat der doch mit Dealerei verdient“, „Davon wird man doch psychisch krank“ und was sonst vielleicht noch rund geht, wenn die Polizei wegen Denunzianten alle Jahre wieder kommt. Man könnte glatt die Koffer packen und umziehen, womit man dann jedoch die Gegenseite als Gewinner ziehen lässt.
Mit dem Griff zum Hörer
Wie ist es mit der Polizei bei Taschendiebstahl, Einbrüchen, Übergriffen gegen Personen oder anderen Delikten? „Keine Zeit für gründliche Ermittlungen, wir sind komplett überfordert.“ Wie ist es, wenn sich einer einen Joint anzündet? „Jetzt ist Gefahr in Verzug, in 5 Minuten ist das Beweismittel weg, Zugriff!“
Kriminelle, die anderen Menschen und der Gesellschaft einen kleinen oder auch beträchtlichen Schaden zufügen, lässt man ziehen. Aber Kriminalisierte, die niemandem schaden, außer vielleicht sich selbst, die kommt man holen. Und das ist damit der gesellschaftliche Schaden, den man abwenden soll. Oder ist es kein gesellschaftlicher Schaden, wenn Freiheitsrechte mit Füßen getreten, tausende Existenzen vernichtet werden und das alles mit hohem Aufwand auf Kosten ebendieser zu schützenden Gesellschaft?
Deswegen darf man Dinge des privaten Lebens nicht einfach verbieten, man darf den Denunzianten gar nicht erst ermöglichen, einen wegen einer Antisympathie, Streiterei oder ähnlichen Beweggründen „ans Messer zu liefern“. Ob rote Haare, krumme Nasen, andere Religionen oder Weltanschauungen, anderes Erscheinungsbild und andere Lebensgewohnheiten – Das geht den Staat oder auch die Religion nichts an, sondern ist die private Freiheit des Bürgers. Und überall dort, wo das nicht so ist, sollte man nicht von einem freien Land oder einer freien Gesellschaft reden.